Im Jahre 1601, Montags nach Galli, wahr der neuntzehende Monatstagh Octobris, lässt Christine von Schleswig-Holstein-Gottorf durch ihren Hofmeister Otto von Bestenborstel den Landgerichtsnotar Rudolf Faust, nachdem zwischen ihr und Peter Rantzau bzw. dessen Vorfahren Grenzstreitigkeiten über das zu ihrem Leibgeding und Kloster Bordesholm gehörige Dorf Groß-Schierensee, besonders eines nach Peter Rantzaus Hof Klein-Schierensee zu gelegenen Anteils Hölzung wegen, entstanden sind, die Aussagen folgender durch den Amtschreiber zu Bordesholm, Johann Foppe, vorgeführter Leute aufnehmen: 1) Andreas von Leuneburg, Hausvogt zu Bordesholm, 70 Jahre, sagt aus: a) Als er 1576 durch Herzog Johann den Älteren von Schleswig-Holstein-Hadersleben zum Hausvogt bestellt worden sei, habe er die Grenze zwischen Groß- und Klein-Schierensee bis auf den letzten Merkstein sich von einem alten Mann aus Groß-Schierensee, namens Hans Stange, zeigen lassen, so wie sie noch jetzt unstreitig verlaufe und wie sie ursprünglich zwischen Gosche Rantzau und, seiner Erinnerung nach, dem Propst von Bordesholm festgelegt worden sei. Nach Stanges Erzählung habe damals Hans Gnutzman, Gosche Rantzaus Untertan, die Grenze abgeschritten bis dort, wo jetzt der Stein stehe, sei aber auf die Frage seines Vetters Klaus Gnutzman, klösterlicher Untertan, ob er sein Seelenheil gefährden wolle, nicht weitergegangen. b) Auf Befehl Herzog Adolfs von Schleswig-Holstein-Gottorf sei auf dem streitigen Orte ein starker Eichbaum, den die Mönche früher einmal zu einem Wald- oder Fischerschiff hätten haben wollen, für ein Siel in Stapelholm, ohne Hinderung durch Peter Rantzau, gefällt und abgefahren worden. c) Als Peter Rantzau seinerseits einmal einen Baum auf dem streitigen Ort an seinem Wischhagen habe fällen lassen, habe er, der Hausvogt, diesen nach dem Kloster abfahren lassen. d) Peter Rantzaus Schweine seien zur Mastzeit auf dem streitigen Ort stets gepfändet worden. Fortsetzung unter "Enthält"

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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