Adelheid, Witwe des Heinrich von Partenheim (-hem), und ihre Söhne Engelhard und Siegfried sühnen sich wegen der Fehden, in die sie und ihre Helfer mit Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden), dessen Helfern und den Seinen gekommen sind. Sie haben vom Grafen 100 Gulden erhalten mit der Verpflichtung, nichts mehr gegen den Grafen und seine Tochter Elisabeth von Sp., Herzoginwitwe in Bayern (Beyern), zu unternehmen, es sei denn, sie hätten die Summe vorher zurückgezahlt; in diesem Fall erhalten sie die Urkunde zurück. Sterben der Graf und seine Tochter, werden Vertrag und Urkunde kraftlos. Die drei Aussteller siegeln.