Der Appellant beschwert sich, der Appellat habe ihn wegen gefundenen Geldes, dessentwegen er mit Soldaten (Reitern) in Streit geraten war, unter dem Vorwurf, die Soldaten hätten das Geld in seinem (= Appellanten) Haus geteilt und ihm einen Anteil davon gegeben, verhaften lassen. Obwohl Einwohner der Herrschaft Hardenberg, sei er auf Befehl des Statthalters der Festung Düsseldorf nach Düsseldorf verschleppt und dort in Eisen gelegt und erst nach Protesten und Stellung einer Kaution von 6000 Goldgulden in ein bürgerliches Gefängnis, allerdings dasjenige für Verbrecher, die mit der Todesstrafe zu rechnen hätten, gebracht worden. Nachdem er schließlich im Gerichtsverfahren nach neunwöchiger Haft freigesprochen worden sei, habe er den Appellaten wegen des unberechtigten Vorwurfes, der ungerechtfertigten Behandlung und der damit verbundenen Ehrbeeinträchtigung auf Schadenersatz verklagt. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, nachdem er zunächst mit dieser Klage unter verschiedenen Instanzen hin- und herverwiesen worden war, seine Klage schließlich mit der Begründung, der Appellat habe in Ausübung seines Amtes gehandelt und sei daher nicht verklagbar, abgewiesen wurde.
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Der Appellant beschwert sich, der Appellat habe ihn wegen gefundenen Geldes, dessentwegen er mit Soldaten (Reitern) in Streit geraten war, unter dem Vorwurf, die Soldaten hätten das Geld in seinem (= Appellanten) Haus geteilt und ihm einen Anteil davon gegeben, verhaften lassen. Obwohl Einwohner der Herrschaft Hardenberg, sei er auf Befehl des Statthalters der Festung Düsseldorf nach Düsseldorf verschleppt und dort in Eisen gelegt und erst nach Protesten und Stellung einer Kaution von 6000 Goldgulden in ein bürgerliches Gefängnis, allerdings dasjenige für Verbrecher, die mit der Todesstrafe zu rechnen hätten, gebracht worden. Nachdem er schließlich im Gerichtsverfahren nach neunwöchiger Haft freigesprochen worden sei, habe er den Appellaten wegen des unberechtigten Vorwurfes, der ungerechtfertigten Behandlung und der damit verbundenen Ehrbeeinträchtigung auf Schadenersatz verklagt. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, nachdem er zunächst mit dieser Klage unter verschiedenen Instanzen hin- und herverwiesen worden war, seine Klage schließlich mit der Begründung, der Appellat habe in Ausübung seines Amtes gehandelt und sei daher nicht verklagbar, abgewiesen wurde.
AA 0627, 6158 - W 1508/4107
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 3. Buchstabe W
1618 (1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Wirth, wohnhaft in der Herrschaft Hardenberg Beklagter: Johann Nesselrode, Dinger zu Miselohe (Fürstentum Berg) Prokuratoren (Kl.): Riecker (1618) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Fürstlich jül.-berg. Statthalter und Hofräte (1617) - 2. RKG 1618 (1618) Beschreibung: 4 Bl., lose; Q 1 - 2. Siehe auch RKG 6218. Zur Zeit der Verzeichnung lag der Prozeß an dieser Stelle hinter RKG 6157 (W 1232/3376), weil man 1508 für 1308 verlesen hatte. Der Fehler wurde erst nach der Vergabe der laufenden Nummern festgestellt. Lit.: E. W. Röhrig, Hebebuch von Haus Nesselrath bei Leichlingen aus dem Jahre 1605, in: Monatsschrift des bergischen Geschichtsvereins, Elberfeld 25. Jg. (1918) S. 26.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:14 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 3. Buchstabe W (Gliederung)