Maximilian II., Erw. Röm. Ks. [voller Titel], bestätigt auf Wunsch der Brüder Friedrich, Gebhard, Karl, Christoph und Ferdinand sowie der Brüder Jakob, Hans, Philipp und Georg, alle Reichserbtruchsessen und Freiherren von Waldburg, die Urk. 1545 Mai 16 und gebietet allen Reichsuntertanen, sie bei Strafe von 50 Mark Gold, welche zur einen Hälfte an des Reichs Kammer und zur anderen an die Erbtruchsessen zu zahlen wären, zu beachten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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