Gerhard von Eller zu Oefte und seine Frau Gertrud von Ulenbroch machen bekannt, daß sie mit Abt Heinrich, Prior Dietrich Raem, Kustos Raban Butzeler, Kellner Bartolomäus Dulken und dem ganzen Konvent einen Tausch vereinbart haben. Gerhard hat dem Kloster den Hof zum Hoeve in Hetterscheid, der beim Klosterhof gen. In der Kuchen liegt, mit allen Ländereien, Büschen, Wiesen, Benden und Markenrecht sowie allen Einkünften überlassen. Die Rechte der jetzigen Pächter, die seit dem Jahr 1549 ihnen auf drei Leiber zugestanden wurden, bleiben bestehen. Das Kloster hat den Eheleuten deswegen die Behausung Roßdelle ebenda mit allem Zubehör an Ländereien, Deichen, Fischereien, Bachrechten, Wald, Gehölz und Markengerechtigkeit in der Laupendahler Gemarkung überlassen, vorbehaltlich des Pachtrechts von Reinhard von Landsberg. Weil jedoch das Gut zum Hoeve wertvoller als die Roßdelle ist, haben Abt und Konvent den Kotten Kelnersholt, das Gehölz Bilstein samt der dazu gehörenden Länderei sowie das Behandigungsrecht des Guts im Kimpel zu Verfügung gestellt, doch vorbehaltlich der Rechte der jetzigen Pächter. Da das Gut im Hoeve bisher vom Kloster lehnrührig war, wird in Zukunft die Roßdelle lehnrührig sein. Die Roßdelle ist seitens der von Landsberg mit 100 Goldgulden belastet. Davon sollen das Kloster die Hälfte und die Eheleute die andere Hälfte bezahlen. Dafür soll aber die Fischereigerechtigkeit in der Pickedellen den Eheleuten zufallen, doch bleibt das Lehnrecht des Abts daran erhalten. Die Eheleute und ihre Erben dürfen keine Öl- oder Kornmühle auf der Roßdelle errichten, können aber das Jagdrecht im Bilstein und Kimpel ausüben. Sie haben vor den abteilichen Lehnsleuten Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister, und Jaspar Bungart, Bürgermeister, das Gut zum Hoeve aufgelassen. Die Erbrenten, die der Antoniuskapelle auf dem Haus Oefte aus dem Gut zum Hoeve zustanden, nämlich zehn Malter Hafer, drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und zwei Schuldschweine, sollen künftig von dem Gut In der Frederichs, jetzt In der Heintgens Borbeck und dem obersten Hof zu Scheven gezahlt werden. - Es siegeln Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, Gerhard von Eller, Wilhelm Schlechtendahl und Jaspar Bungart. - Gegeven ... am tage Matthie apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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