Webers Hentzgen und Hengen Wagen übersehen und hören einen 1485 durch Girlachs Henn, Schefer Hengen, Radermechers Hentzgen, alle Schöffen zu Haiger (Heiger), Henckeln Hengen und Richeln Hen den Alten geschlossenen gütlichen Vertrag zwischen Rußer Peter, Altmeß Hertzen Sohn, und seiner Frau von Flammersbach (Framerspach) einer- und Mene, seiner Stieftochter, + Venen Tilmas Tochter aus 1. Ehe der Eve, andererseits und ändern dabei einige Fehler mit Zustimmung beider Parteien ab. Aus aller fahrenden Habe nach Venen Tilmans Tod sollte dem Kind zuvor 14 Gulden werden, Peter und seine Frau Eve sollen Crystgen und seiner Frau Mene von 14 Gulden nur noch 11 Gulden zahlen. Von 2 Goldgulden, für die Wiese verpfändet ist, sollen diese 2 1/2 schlechte Gulden auf dem Pfand und Peter den Rest nehmen. Damit soll Mene abgeteilt sein von aller fahrenden Habe von Vater und Mutter, außer den Erbgütern. Die Erbgüter sollen Peter und Eve ihnen lassen, wenn die Leibzucht abgestorben ist.
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Webers Hentzgen und Hengen Wagen übersehen und hören einen 1485 durch Girlachs Henn, Schefer Hengen, Radermechers Hentzgen, alle Schöffen zu Haiger (Heiger), Henckeln Hengen und Richeln Hen den Alten geschlossenen gütlichen Vertrag zwischen Rußer Peter, Altmeß Hertzen Sohn, und seiner Frau von Flammersbach (Framerspach) einer- und Mene, seiner Stieftochter, + Venen Tilmas Tochter aus 1. Ehe der Eve, andererseits und ändern dabei einige Fehler mit Zustimmung beider Parteien ab. Aus aller fahrenden Habe nach Venen Tilmans Tod sollte dem Kind zuvor 14 Gulden werden, Peter und seine Frau Eve sollen Crystgen und seiner Frau Mene von 14 Gulden nur noch 11 Gulden zahlen. Von 2 Goldgulden, für die Wiese verpfändet ist, sollen diese 2 1/2 schlechte Gulden auf dem Pfand und Peter den Rest nehmen. Damit soll Mene abgeteilt sein von aller fahrenden Habe von Vater und Mutter, außer den Erbgütern. Die Erbgüter sollen Peter und Eve ihnen lassen, wenn die Leibzucht abgestorben ist.
170 I, U 2331
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1498
1498-06-17
Ausfertigung. Pergament. Siegelrest am Pressel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1498 off sondag nae sante Vitus dag
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen des Gerichts Haiger mit dem Siegel des Gerichts.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen des Gerichts Haiger mit dem Siegel des Gerichts.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:10 MESZ