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Verbot für die zur 1. Capitularpräbende gehörenden Meier zu Diebrock, Johann Arend und Jasper Schürkamp: Mergelfahren aus der dem Gutsherrn zustehenden Kuhle, 1725;. Besitzergreifung der Kapitularhöfe zu Diebrock namens des 1. Kapitulars Carl Friedrich Hahn, 1728;. Extrakt aus dem Lagerbuch über die 1. Kapitularpräbende;. Joachim Rengstmeyer über die Schnad im Diebrocker Holz, 1666

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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