Johann Peter Monjoye, immatrikulierter Notar und Prokurator bei der jülichbergischen Hofkanzlei, reversiert, dass Abt Anselm ihn laut wörtlich inserierter Urkunde nach dem Tod des Abts Benedikt zugunsten der Tochter des + Johann Wilhelm Freiherrn von Steinen Augusta Johanna Clementina Nepomucena mit dem Tibishof gen. Schwertzgut samt allem Zubehör in Hohenbudberg zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren der Rat und Sekretär Georg Heinrich Vorrath und der Appellations-Kommissar Philipp Jakob Bernardi.-Es siegelt der Aussteller, Or., Petschaft aufgedrückt, Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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