Ludwig Elsäßer, Schultheiß, Martin Essich und Claußhans von Rohracker, daselbst wohnhaft, die näher beschriebene Weingärten daselbst bauen, die Lehen des Abts von Adelberg sind und das Vierteil des Ertrags geben, verpflichten sich, 8 Scheffel Roggen und 8 Scheffel Haber, die sie zur Hälfte auf den Weißen Sonntag und zur Hälfte auf Pfingsten jährlich erhalten, in Weingülten von den ihnen zustehenden drei Teilen des Ertrags jedes Jahr zurückzuzahlen vor dem Zuber unter der Kelter an den Pfleger des Gotteshauses Adelberg, gemäß dem Preise der gemeinen Weinrechnung der Stadt Esslingen. Sie verpflichten sich, die Weingärten mit Mist, Erden, Stufen, Stecken, Pfählen, Stein und anderem nach Notdurft zu halten. Die Fuhren des Mistes zahlt der Abt, den Mist stellen die Leheninhaber.