Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1557
Wismar J 46 (W J n. 46)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 10. 1. Kläger J
(1746-1770) 06.11.1781-04.07.1785
Kläger: (2) Alexander Jeremias, in Göttingen wohnhafter Schutzjude
Beklagter: Dr. Joachim Christoph Ungnade, Prokurator am Tribunal
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Friedrich Christoph Gustav Lehmann (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte dem verstorbenen Sohn des Bekl., Hofrat Heinrich Jacob Ungnade, während dessen Studienaufenthalt in Göttingen im Jahre 1770 400 Rtlr geliehen. Mit Zinsen und Unkosten, die Kl. wegen Eintreibung der Schulden hatte, beläuft sich seine Forderung auf 670 Rtlr, für die er ein entsprechendes Mandat an Bekl. erbittet. Das Tribunal weist Bekl. am 12.11. zur Erwiderung an. Am 19.12.1781 beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht nachgekommen sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 08.01.1782 erhält. Am 18.02. erklärt Bekl., daß weder er noch sein anderer Sohn, auf den die Wechsel gezogen wurden, diese nie akzeptiert hätten und lehnt die Zahlung ab. Das mütterliche Erbe, auf das Kl. für die Bezahlung der Schulden reflektiert, hat Heinrich Jacob Ungnade bereits verzehrt. Bekl. bittet, Kl. zum Stellen einer Kaution aufzufordern. Das Tribunal folgt dem am 19.02. und fordert Kl. zur Erwiderung auf. Am 15.08. besteht Kl. auf seiner Forderung und bringt Kaution bei. Das Tribunal fordert am 16.08. Erwiderung von Bekl., am 05.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher nicht gefolgt sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 06.11. erhält. Am 16.12. lehnt Bekl. die Kaution als unzureichend ab, das Tribunal weist Bekl. am 17.12.1782 zur Kautionsleistung an. Am 14.01.1783 erklärt Kl., bei seinem Anwalt Kaution hinterlegt zu haben. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 15.01. mit und fordert Erwiderung. Am 07.02. lehnt Bekl. die Kaution ab, woraufhin das Tribunal Kl. am 11.02. zu ausreichender Kautionsleistung auffordert. Am 17.04. weist Kl. Kaution nach, das Tribunal weist Bekl. am 19.04. zur Antwort an, der die Kaution am 27.05. erneut zurückweist. Das Tribunal weist Kl. am 28.05. zur Einzahlung der geforderten Summe an. Am 14.06. bietet Kl. die Einzahlung von 35 Rtlr in Gold an, wird am 16.06. vom Tribunal aber zur Einzahlung der vollen Summe angewiesen, was am 14.07. erfolgt. Am 16.07. weist das Tribunal Bekl. an, sich inhaltlich auf die Klage einzulassen, am 23.09. beschwert Kl. sich, daß dies bisher nicht geschehen ist und erbittet Anweisung an Bekl., die am 22.10. erfolgt. Am 06.11. weist Bekl. diese Anschuldigungen zurück, zeiht Kl. der Prozeßverschleppung, weist die Klage inhaltlich zurück und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.11.1783 in Kopie mit, schließt aber die Beweisaufnahme. Am 19.01., 26.04., 05.07. und 18.10.1784 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 weist das Tribunal Kl. ab und verurteilt ihn zur Übernahme der Prozeßkosten. Kl. ergreift am 07.03.1785 gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet zunächst am 07.03. und 18.04. Fristverlängerungen, die er am 08.03. und 20.04. erhält. Am 30.05. begründet er seine Rechtsmittel, am 04.07.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1785 2. Tribunal 1875
Prozessbeilagen: (7) vom Göttinger Notar Johann Carl Christian Grimm bestätigte Kopien der Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 07.05.1770, 28.05.1770 und 04.06.1770 auf den Weinschenk Hieronymus Christian Ungnade in Wismar; Wechsel des Kl.s für Dr. Koch in Wismar über 30 Rtlr vom 22.07.1782; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Koch vom 18.11.1782 und des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 18.11.1783; Schreiben Dr. Kochs an Bekl. vom 01.11.1780; Brief Hieronymus Christian Ungnades an Alexander Jeremias vom 28.05.1770 wegen Ablehnung des Wechsels; Testament der Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 23.01.1750; Vereinbarung zwischen Dr. Joachim Christoph Ungnade und seiner Schwiegermutter Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 06.12.1746 über Unterhalt; Protokoll über Aufteilung der Erbschaft der M.E. v. Möllendorf vom 10.11.1750; Quittung über Auszahlung von Geldern aus der Erbschaft der Frau des Bürgermeisters Tancke für Heinrich Jacob Ungnade vom 15.11.1781; Schreiben des J.H. Mau zu Stralsund an Bekl. vom 28.10.1775; Quittungen des M. v. Reichenbach zu Stralsund vom 29.09.1778, des Carl Friedrich Brunslow zu Wismar vom 19.05.1780 und Heinrich Jacob Ungnades zu Altona über den Empfang von 250 Rtlr vom 31.10.1776; Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 17.08. und 23.10.1776; Aufstellung über Wechsel Hieronymus Jacob Ungnades vom 16.12.1771-14.09.1772
Beklagter: Dr. Joachim Christoph Ungnade, Prokurator am Tribunal
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Friedrich Christoph Gustav Lehmann (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte dem verstorbenen Sohn des Bekl., Hofrat Heinrich Jacob Ungnade, während dessen Studienaufenthalt in Göttingen im Jahre 1770 400 Rtlr geliehen. Mit Zinsen und Unkosten, die Kl. wegen Eintreibung der Schulden hatte, beläuft sich seine Forderung auf 670 Rtlr, für die er ein entsprechendes Mandat an Bekl. erbittet. Das Tribunal weist Bekl. am 12.11. zur Erwiderung an. Am 19.12.1781 beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht nachgekommen sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 08.01.1782 erhält. Am 18.02. erklärt Bekl., daß weder er noch sein anderer Sohn, auf den die Wechsel gezogen wurden, diese nie akzeptiert hätten und lehnt die Zahlung ab. Das mütterliche Erbe, auf das Kl. für die Bezahlung der Schulden reflektiert, hat Heinrich Jacob Ungnade bereits verzehrt. Bekl. bittet, Kl. zum Stellen einer Kaution aufzufordern. Das Tribunal folgt dem am 19.02. und fordert Kl. zur Erwiderung auf. Am 15.08. besteht Kl. auf seiner Forderung und bringt Kaution bei. Das Tribunal fordert am 16.08. Erwiderung von Bekl., am 05.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher nicht gefolgt sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 06.11. erhält. Am 16.12. lehnt Bekl. die Kaution als unzureichend ab, das Tribunal weist Bekl. am 17.12.1782 zur Kautionsleistung an. Am 14.01.1783 erklärt Kl., bei seinem Anwalt Kaution hinterlegt zu haben. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 15.01. mit und fordert Erwiderung. Am 07.02. lehnt Bekl. die Kaution ab, woraufhin das Tribunal Kl. am 11.02. zu ausreichender Kautionsleistung auffordert. Am 17.04. weist Kl. Kaution nach, das Tribunal weist Bekl. am 19.04. zur Antwort an, der die Kaution am 27.05. erneut zurückweist. Das Tribunal weist Kl. am 28.05. zur Einzahlung der geforderten Summe an. Am 14.06. bietet Kl. die Einzahlung von 35 Rtlr in Gold an, wird am 16.06. vom Tribunal aber zur Einzahlung der vollen Summe angewiesen, was am 14.07. erfolgt. Am 16.07. weist das Tribunal Bekl. an, sich inhaltlich auf die Klage einzulassen, am 23.09. beschwert Kl. sich, daß dies bisher nicht geschehen ist und erbittet Anweisung an Bekl., die am 22.10. erfolgt. Am 06.11. weist Bekl. diese Anschuldigungen zurück, zeiht Kl. der Prozeßverschleppung, weist die Klage inhaltlich zurück und fordert die Bezahlung der Prozeßkosten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.11.1783 in Kopie mit, schließt aber die Beweisaufnahme. Am 19.01., 26.04., 05.07. und 18.10.1784 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 weist das Tribunal Kl. ab und verurteilt ihn zur Übernahme der Prozeßkosten. Kl. ergreift am 07.03.1785 gegen das Urteil restitutio in integrum und erbittet zunächst am 07.03. und 18.04. Fristverlängerungen, die er am 08.03. und 20.04. erhält. Am 30.05. begründet er seine Rechtsmittel, am 04.07.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1785 2. Tribunal 1875
Prozessbeilagen: (7) vom Göttinger Notar Johann Carl Christian Grimm bestätigte Kopien der Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 07.05.1770, 28.05.1770 und 04.06.1770 auf den Weinschenk Hieronymus Christian Ungnade in Wismar; Wechsel des Kl.s für Dr. Koch in Wismar über 30 Rtlr vom 22.07.1782; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Koch vom 18.11.1782 und des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 18.11.1783; Schreiben Dr. Kochs an Bekl. vom 01.11.1780; Brief Hieronymus Christian Ungnades an Alexander Jeremias vom 28.05.1770 wegen Ablehnung des Wechsels; Testament der Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 23.01.1750; Vereinbarung zwischen Dr. Joachim Christoph Ungnade und seiner Schwiegermutter Maria Elisabeth Ringwaldt, geb. von Möllendorf, vom 06.12.1746 über Unterhalt; Protokoll über Aufteilung der Erbschaft der M.E. v. Möllendorf vom 10.11.1750; Quittung über Auszahlung von Geldern aus der Erbschaft der Frau des Bürgermeisters Tancke für Heinrich Jacob Ungnade vom 15.11.1781; Schreiben des J.H. Mau zu Stralsund an Bekl. vom 28.10.1775; Quittungen des M. v. Reichenbach zu Stralsund vom 29.09.1778, des Carl Friedrich Brunslow zu Wismar vom 19.05.1780 und Heinrich Jacob Ungnades zu Altona über den Empfang von 250 Rtlr vom 31.10.1776; Wechsel Heinrich Jacob Ungnades vom 17.08. und 23.10.1776; Aufstellung über Wechsel Hieronymus Jacob Ungnades vom 16.12.1771-14.09.1772
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ