Missionsbeirat (Lübeck) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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31.3.03 Missionsbeirat (Lübeck) Missionsbeirat (Lübeck) Missionsbeirat (Lübeck)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 3 Dienste und Werke >> 31 Dienste und Werke der Landeskirchen >> 31.3 Mission und Ökumene
Bestandsbeschreibung: 1925 wurde das Amt eines Hanseatischen Missionsdirektors geschaffen. Aufgabenschwerpunkt war die Förderung der Zusammenarbeit der im 19. Jahrhundert gegründeten Missionsgesellschaften. Der Hanseatische Missionsdirektor Prof. Dr. Meyer regte die Gründung eines Missionsbeirates für Lübeck an, um alle Zweige der Äußeren Mission der Landeskirche Lübeck zusammenzufassen. Das Geistliche Ministerium der Landeskirche Lübeck benannte daraufhin auf seiner Sitzung am 5. Mai 1954 die Pastoren Johannes Schulz, Hermann Benn und Hans-Herbert Schröder zu Mitgliedern des Missionsbeirates. In seiner Eigenschaft als Missionsdirektor gehörte auch Prof. Dr. Meyer dem Missionsbeirat an. Weitere Mitglieder sollte der Beirat selbst bei Bedarf hinzuziehen.
Auf der ersten Sitzung des Missionsbeirates am 10.Januar 1955 wurden Pastor Schulz zum Vorsitzenden und Pastor Benn zum Geschäftsführer gewählt. Pastor Benn war gleichzeitig Beauftragter der Landeskirche für Äußere Mission und Mitglied im Verbindungsausschuss der Ev.-Luth. Kirche in Lübeck/ Schleswig-Holstein und der Ev.-Luth. Missionsgesellschaft Breklum.
Zu den ersten Aufgaben des Beirates gehörten unter anderem die durch die stärkere Einbeziehung von Lehrern und Schülern geplante Umgestaltung der Lübecker Missionswoche 1955. Die Ausrichtung der Missionswoche sollte auch in Zukunft einer der Schwerpunkte der Beiratsarbeit bleiben. Weitere Aufgabenbereiche waren die Einbeziehung von Frauenhilfe, Jugend- und Männerarbeit in die Missionstätigkeit sowie die Unterstützung der damals vor allem in Indien und Tansania tätigen Missionsgesellschaft Breklum.
Ab Februar 1958 bildeten drei Mitglieder des Lübecker Missionsbeirates einen Teil des Verbindungsausschusses zwischen Lübeck und Breklum. Ziel dieser Arbeit war es, den Aufbau eines Nordelbischen Missionszentrums zu planen und voranzutreiben.
Nach dem Tode von Pastor Schulz übernahm Pastor Benn im Juni 1959 neben der Geschäftsführung auch den Vorsitz des Missionsbeirates.
1959 wurden in einer Ordnung der Missionsbeirat als landeskirchliche Einrichtung definiert und seine Aufgaben bestimmt. Zu den Aufgaben gehörten vor allem die Beratung der Kirchenleitung in allen Angelegenheiten der Äußeren Mission, die Anregung der Gemeinden, ihrer Verantwortung für die Mission der Kirche gerecht zu werden, die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen unter Einbeziehung der leitenden Organe der Kirche, der Kirchengemeinden, freien Werke und Missionsgesellschaften sowie die Verwaltung und Verteilung der in den Gemeinden für die Arbeit der Äußeren Mission gesammelten und dem Missionsbeirat anvertrauten Kollekten und Opfer.
Nach der Ordnung sollten dem Missionsbeirat der Hanseatische Missionsdirektor sowie jeweils vier von der Kirchenleitung auf drei Jahre berufene Theologen und Gemeindeglieder angehören. Die Möglichkeit der beratenden Teilnahme durch Vertreter anderer evangelischer Kirchen wurde ausdrücklich hervorgehoben.
Nach der Berufung Pastor Benns als Missionsdirektor nach Breklum übernahm im Juni 1964 Pastor Richard Waack den Vorsitz des Missionsbeirates. Er nahm dieses Amt bis zum September 1966 wahr.
Sein Nachfolger wurde der Religionslehrer Paul Reinke. Reinke verstarb 1971. Danach übernahm bis September 1972 der stellvertretende Vorsitzende, Pastor Klaus Gruhn, den Vorsitz. Von September 1972 bis Juni 1973 wurden die Aufgabenbereiche des Missionsbeirates von einem Geschäftsführenden Ausschuss unter dem Vorsitz Pastor Eberhard v. Dessiens übernommen. Pastor von Dessien übernahm bis 1985 auch die Geschäftsführung. Von 1973 bis 1979 wurde die Aufgabe des Vorsitzes von Pastor Joachim Sievers und anschließend bis 1986 von Pastor Klaus-Peter Ritterhoff wahrgenommen.
Mit der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche im Jahre 1977 ging eine Neudefinierung der Ziele und Aufgabe des Missionsbeirats einher. Der Missionsbeirat gehörte ab 1977 dem Ev.-Luth. Kirchenkreis an. Am 16. März 1983 wurde eine neue Ordnung erlassen. Besondere Betonung wurde hierin auf die unterstützende Beratung des Kirchenkreisvorstandes, der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke des Kirchenkreises Lübeck gelegt. Dieser Aufgabe sollte durch die Förderung der missionarischen Verpflichtung vor Ort ebenso nachgegangen werden wie durch das Abhalten von Missionswochen und die Einberufung von Missionskonventen zu Arbeitstagungen. Zusätzlich sollten die Kontaktpflege mit Arbeitsgruppen für Weltmission und kirchlichen Weltdienst sowie mit dem Nordelbischen Missionszentrum und den Partnerkirchen im Zentrum stehen. Zu diesem Aufgabenbereich gehörte auch die Vertretung der Anliegen der Weltmission und des kirchlichen Weltdienstes in übergemeindlichen Gremien. Die Verwaltung und Verteilung der von den Gemeinden für die Missionsarbeit gesammelten Kollekten verblieb weiterhin in der Zuständigkeit des Beirates.
Die jetzt bis zu 15 Mitglieder, von denen nicht mehr als die Hälfte Pastoren und hauptamtliche Mitarbeiter sein sollten, sollten laut der neuen Ordnung durch den Kirchenkreisvorstand berufen werden. Die Amtszeit wurde auf sechs Jahre festgelegt.
Zur "Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Weltmission und kirchlicher Weltdienst" richtete der Kirchenkreis ferner in Verbindung mit dem Nordelbischen Zentrum für Weltmission und kirchlichen Weltdienst eine Geschäftsstelle ein.
Von 1986 bis 1988 (Laufzeitende des Bestandes) führte Oberstudiendirektor Jürgen-Heinrich Meyer den Vorsitz des Missionbeirates.
Auf der ersten Sitzung des Missionsbeirates am 10.Januar 1955 wurden Pastor Schulz zum Vorsitzenden und Pastor Benn zum Geschäftsführer gewählt. Pastor Benn war gleichzeitig Beauftragter der Landeskirche für Äußere Mission und Mitglied im Verbindungsausschuss der Ev.-Luth. Kirche in Lübeck/ Schleswig-Holstein und der Ev.-Luth. Missionsgesellschaft Breklum.
Zu den ersten Aufgaben des Beirates gehörten unter anderem die durch die stärkere Einbeziehung von Lehrern und Schülern geplante Umgestaltung der Lübecker Missionswoche 1955. Die Ausrichtung der Missionswoche sollte auch in Zukunft einer der Schwerpunkte der Beiratsarbeit bleiben. Weitere Aufgabenbereiche waren die Einbeziehung von Frauenhilfe, Jugend- und Männerarbeit in die Missionstätigkeit sowie die Unterstützung der damals vor allem in Indien und Tansania tätigen Missionsgesellschaft Breklum.
Ab Februar 1958 bildeten drei Mitglieder des Lübecker Missionsbeirates einen Teil des Verbindungsausschusses zwischen Lübeck und Breklum. Ziel dieser Arbeit war es, den Aufbau eines Nordelbischen Missionszentrums zu planen und voranzutreiben.
Nach dem Tode von Pastor Schulz übernahm Pastor Benn im Juni 1959 neben der Geschäftsführung auch den Vorsitz des Missionsbeirates.
1959 wurden in einer Ordnung der Missionsbeirat als landeskirchliche Einrichtung definiert und seine Aufgaben bestimmt. Zu den Aufgaben gehörten vor allem die Beratung der Kirchenleitung in allen Angelegenheiten der Äußeren Mission, die Anregung der Gemeinden, ihrer Verantwortung für die Mission der Kirche gerecht zu werden, die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen unter Einbeziehung der leitenden Organe der Kirche, der Kirchengemeinden, freien Werke und Missionsgesellschaften sowie die Verwaltung und Verteilung der in den Gemeinden für die Arbeit der Äußeren Mission gesammelten und dem Missionsbeirat anvertrauten Kollekten und Opfer.
Nach der Ordnung sollten dem Missionsbeirat der Hanseatische Missionsdirektor sowie jeweils vier von der Kirchenleitung auf drei Jahre berufene Theologen und Gemeindeglieder angehören. Die Möglichkeit der beratenden Teilnahme durch Vertreter anderer evangelischer Kirchen wurde ausdrücklich hervorgehoben.
Nach der Berufung Pastor Benns als Missionsdirektor nach Breklum übernahm im Juni 1964 Pastor Richard Waack den Vorsitz des Missionsbeirates. Er nahm dieses Amt bis zum September 1966 wahr.
Sein Nachfolger wurde der Religionslehrer Paul Reinke. Reinke verstarb 1971. Danach übernahm bis September 1972 der stellvertretende Vorsitzende, Pastor Klaus Gruhn, den Vorsitz. Von September 1972 bis Juni 1973 wurden die Aufgabenbereiche des Missionsbeirates von einem Geschäftsführenden Ausschuss unter dem Vorsitz Pastor Eberhard v. Dessiens übernommen. Pastor von Dessien übernahm bis 1985 auch die Geschäftsführung. Von 1973 bis 1979 wurde die Aufgabe des Vorsitzes von Pastor Joachim Sievers und anschließend bis 1986 von Pastor Klaus-Peter Ritterhoff wahrgenommen.
Mit der Bildung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche im Jahre 1977 ging eine Neudefinierung der Ziele und Aufgabe des Missionsbeirats einher. Der Missionsbeirat gehörte ab 1977 dem Ev.-Luth. Kirchenkreis an. Am 16. März 1983 wurde eine neue Ordnung erlassen. Besondere Betonung wurde hierin auf die unterstützende Beratung des Kirchenkreisvorstandes, der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke des Kirchenkreises Lübeck gelegt. Dieser Aufgabe sollte durch die Förderung der missionarischen Verpflichtung vor Ort ebenso nachgegangen werden wie durch das Abhalten von Missionswochen und die Einberufung von Missionskonventen zu Arbeitstagungen. Zusätzlich sollten die Kontaktpflege mit Arbeitsgruppen für Weltmission und kirchlichen Weltdienst sowie mit dem Nordelbischen Missionszentrum und den Partnerkirchen im Zentrum stehen. Zu diesem Aufgabenbereich gehörte auch die Vertretung der Anliegen der Weltmission und des kirchlichen Weltdienstes in übergemeindlichen Gremien. Die Verwaltung und Verteilung der von den Gemeinden für die Missionsarbeit gesammelten Kollekten verblieb weiterhin in der Zuständigkeit des Beirates.
Die jetzt bis zu 15 Mitglieder, von denen nicht mehr als die Hälfte Pastoren und hauptamtliche Mitarbeiter sein sollten, sollten laut der neuen Ordnung durch den Kirchenkreisvorstand berufen werden. Die Amtszeit wurde auf sechs Jahre festgelegt.
Zur "Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Weltmission und kirchlicher Weltdienst" richtete der Kirchenkreis ferner in Verbindung mit dem Nordelbischen Zentrum für Weltmission und kirchlichen Weltdienst eine Geschäftsstelle ein.
Von 1986 bis 1988 (Laufzeitende des Bestandes) führte Oberstudiendirektor Jürgen-Heinrich Meyer den Vorsitz des Missionbeirates.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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