Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental belehnen den ehrbaren Martin Geng und seine Ehefrau Anna Lüz, beide zu St. Georgen seßhaft, mit dem Hof daselbst samt Zubehör, genau beschriebenen Äckern und einer Wiese. Sie sollen keine Hausleute und nur eine Feuerstelle haben. Bei Viehverkauf hat das Kloster Vorkaufsrecht. An Martini sollen sie als Zins und Gült geben 3 1/2 Scheffel Fesen, 3 Scheffel Hafer, 3 lb d, alles Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 50 Eier, und dem Vogt zu Baumgarten nach Buchhorn 2 1/2 Hühner. Bei Abgang vom Hof sollen sie ein Drittel vom Mist, Heu, Stroh und was sonst dazugehört zurücklassen. Für Baumaßnahmen können sie keine Entschädigung beanspruchen.