Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Friedrich von Fleckenstein d. J. für 10 Jahre mit seinen Dörfern, Leuten und Gütern in seinen Schirm genommen und ihn zum Diener angenommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Friedrich von Fleckenstein der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Als Diener soll der Herr von Fleckenstein huldigen und auf Ansinnen des Pfalzgrafen und seiner Erben mit Knechten und Pferden in allen Geschäften aufwarten. Schadensersatz im Dienst will der Pfalzgraf ihm gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid dem kurpfälzischen Hofmeister und Marschall anheimgestellt werden. Darunter Vermerk, dass Friedrich von Fleckenstein seinen Reversbrief vom selben Tag gegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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