Nach Verlesen und Übergabe einer Beschwerdeschrift (Protestationsinstrument) in der Streitsache zwischen Wilhelm von Redwitz zu Wildenroth und Veit Hector von Streitberg zu Burggrub wegen einer Bürgschaftsschuld stellt der öffentliche Notar Samuel Peßler zu Kulmbach im Haus des Mathes Hasfurter, Ratsbürger und Gastwirt ("innerhalb des Langgässer Tors"), auf Antrag der anwesenden Wolf Wilhelm von Rabenstein zu Weyer und Kirchahorn, Hans Ulrich und Emeram Ernst von Redwitz zu Hassenberg, Küps, Tüschnitz und Theisenorth folgendes als Rechtfertigung gedachte Notariatsinstrument aus. Rechtsvertreter des von Rabenstein und der beiden von Redwitz war Dr. iur. utr. Bonaventura Bauer. Die zuletzt genannten Adeligen waren Mitbürgen einer Schuldverschreibung des Wolf Wilhelm von Redwitz, die offensichtlich in Verbindung mit dem Verkauf des Ritterguts Tüschnitz stand. Gegen die nun in der Protestnote in Zusammenhang mit ihrer Bürgschaftspflicht gemachten Anschuldigungen des Wolf Wilhelm von Redwitz wehren sie sich mit folgenden Argumenten. 1. Mit der vollständigen Bezahlung der Kaufsumme sei deshalb gezögert worden, da das Gut nicht gemäß des gefertigten Anschlags übergeben worden. 2. Der Vorwurf, man hätte mit schlechten Geldsorten bezahlt, sei deshalb unwahr, da der von Redwitz zuvor sogar vertraglich in die Geldsorten eingewilligt habe. Obwohl sie also die Protestnote inhaltlich für ungültig erachten, wollen sie dennoch der von ihnen geforderten Leistung der Bürgschaftsgelder nachkommen, da sie nur so vor einer weiteren Ehrverletzung und zusätzlichen Unkosten geschützt werden. Jedoch wollen sie zukünftig auf Schadloshaltung bei Wilhelm von Redwitz dringen. - Z: Hans Romming, Ratsbürger und Bäcker zu Kulmbach, Jacob Fras, Bürger und Rotgerber zu Kulmbach.