Johann (Hans) Schnitzer aus Giesel (Geysel), Peter Schenck, Philipp Weißmüller (Weißmoller), Johann (Hans) Blum und Johann (Hans) Wagner, alle Bür...
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1649
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1571-1580
1576 Januar 21
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn unnd geschehenn zu Fulda Samstag dem ein und zwanzigstenn Januarii im funffzehenhundersten sechs und siebennzigstenn jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) Schnitzer aus Giesel (Geysel), Peter Schenck, Philipp Weißmüller (Weißmoller), Johann (Hans) Blum und Johann (Hans) Wagner, alle Bürger von Fulda, und Joachim Will aus Zell (zur Zell), urkunden als Erben Andreas (Andreß) Jarmanns zusammen mit Valentin Horn, Peter Meische genannt Kuchenbacker und Johann (Hans) Weyß aus Naßdorf, alle anstelle ihrer Ehefrauen, sowie Folkwin (Volquin) Munch und Johann Silchmüller (Hans Silchmoller) als Vormünder von Heinrich Scheuren, sowie Nikolaus Kochs (Claus Koche) an Stelle seiner Ehefrau. Es urkunden ferner die Erben von Jos Schwarz und auch Georg Gerlach für seine Ehefrau. Sie alle sind Träger eines halben Lehns (Halbteil). Sie bekunden vor den Ausstellern und deren Ehefrauen, Erben und Erbnehmern und an Stelle ihres Pflegsohns, dass ihnen ihr Schwager und Freund, Konstantin (Constantini) Jarmann als letzter Lehnsträger und männlicher Nachkomme seiner Familie das Erbtorkammerlehen beim Trencktor (Trenck thor), das in Fulda vor dem Abtstor liegt, und das schon ihr Schwager (schwer) und Freund, Andreas Jarmann, der Vater Konstantins, innehatte, rechtmäßig vererbt hat. Die Erben sind sich einig, dass keiner ohne die Zustimmung der anderen dieses Lehen alleine durch Kauf an sich bringen kann. Übereinstimmend verkaufen sie das Erbtorkammerlehen an Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, und dessen Nachkommen mit allen Rechten und allem Zubehör und den ständigen wie unbeständigen Einnahmen dieses Lehens für 600 Gulden, jeder Gulden zu 44 Böhmischen [Groschen]. Über diesen Kauf stellt der Abt der Erbengemeinschaft eine Quittung aus. Im Gegenzug verzichtet die Erbengemeinschaft, auch an Stelle ihrer Ehefrauen und aller zukünftigen Erben und Erbmänner, gegenüber dem Abt und seinen Nachkommen auf alle Ansprüche und Rechte auf dieses Lehen und versichern dies Abt und Kloster durch einen Schwur. Die Erbengemeinschaft erkennt darüber hinaus an, dass das Lehen ganz in den Besitz von Abt und Kloster übergeht, was zur Aufhebung der Ansprüche der einzelnen Erbanteile führt. Sie bitten Wilhelm Lanzmann, den Schultheißen von Fulda, dieses Rechtsgeschäft zu besiegeln. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Lanzmann, Schultheiß von Fulda
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) Schnitzer aus Giesel (Geysel), Peter Schenck, Philipp Weißmüller (Weißmoller), Johann (Hans) Blum und Johann (Hans) Wagner, alle Bürger von Fulda, und Joachim Will aus Zell (zur Zell), urkunden als Erben Andreas (Andreß) Jarmanns zusammen mit Valentin Horn, Peter Meische genannt Kuchenbacker und Johann (Hans) Weyß aus Naßdorf, alle anstelle ihrer Ehefrauen, sowie Folkwin (Volquin) Munch und Johann Silchmüller (Hans Silchmoller) als Vormünder von Heinrich Scheuren, sowie Nikolaus Kochs (Claus Koche) an Stelle seiner Ehefrau. Es urkunden ferner die Erben von Jos Schwarz und auch Georg Gerlach für seine Ehefrau. Sie alle sind Träger eines halben Lehns (Halbteil). Sie bekunden vor den Ausstellern und deren Ehefrauen, Erben und Erbnehmern und an Stelle ihres Pflegsohns, dass ihnen ihr Schwager und Freund, Konstantin (Constantini) Jarmann als letzter Lehnsträger und männlicher Nachkomme seiner Familie das Erbtorkammerlehen beim Trencktor (Trenck thor), das in Fulda vor dem Abtstor liegt, und das schon ihr Schwager (schwer) und Freund, Andreas Jarmann, der Vater Konstantins, innehatte, rechtmäßig vererbt hat. Die Erben sind sich einig, dass keiner ohne die Zustimmung der anderen dieses Lehen alleine durch Kauf an sich bringen kann. Übereinstimmend verkaufen sie das Erbtorkammerlehen an Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, und dessen Nachkommen mit allen Rechten und allem Zubehör und den ständigen wie unbeständigen Einnahmen dieses Lehens für 600 Gulden, jeder Gulden zu 44 Böhmischen [Groschen]. Über diesen Kauf stellt der Abt der Erbengemeinschaft eine Quittung aus. Im Gegenzug verzichtet die Erbengemeinschaft, auch an Stelle ihrer Ehefrauen und aller zukünftigen Erben und Erbmänner, gegenüber dem Abt und seinen Nachkommen auf alle Ansprüche und Rechte auf dieses Lehen und versichern dies Abt und Kloster durch einen Schwur. Die Erbengemeinschaft erkennt darüber hinaus an, dass das Lehen ganz in den Besitz von Abt und Kloster übergeht, was zur Aufhebung der Ansprüche der einzelnen Erbanteile führt. Sie bitten Wilhelm Lanzmann, den Schultheißen von Fulda, dieses Rechtsgeschäft zu besiegeln. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Lanzmann, Schultheiß von Fulda
Ein Gulden umfasste 44 böhmische [auch genannt Prager] Groschen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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