Frankeneinführung
Vollständigen Titel anzeigen
B 02. 01.4
B 02. Finanzverwaltung Finanzverwaltung
Finanzverwaltung >> Kämmerei und Stadtkasse
1921-1923
Enthält: u. a.
··behördliche Korrespondenzen, Gesetze, Erlasse und Verordnungen die Einführung der Frankenwährung (Franc) im Saargebiet zum 01.06.1923 betreffend
·Nachweisung der für eine etwaige Hilfsaktion durch erweiterten Frankenumlaufs in Frage kommenden Personen [in Saarlouis]; mit Beruf, Wohn-, Familien-, Vermögens- und Einkommensverhältnissen
·Plakat: Warnung der Regierungskommission vor Preistreiberei bei der Umstellung auf Frankenwährung; Festlegung von Angemessenheitspreisen; Aufforderung zur Anzeige von Übertretungen beim Sondergericht gegen Wucher in Saarbrücken (25.05.1923)
··behördliche Korrespondenzen, Gesetze, Erlasse und Verordnungen die Einführung der Frankenwährung (Franc) im Saargebiet zum 01.06.1923 betreffend
·Nachweisung der für eine etwaige Hilfsaktion durch erweiterten Frankenumlaufs in Frage kommenden Personen [in Saarlouis]; mit Beruf, Wohn-, Familien-, Vermögens- und Einkommensverhältnissen
·Plakat: Warnung der Regierungskommission vor Preistreiberei bei der Umstellung auf Frankenwährung; Festlegung von Angemessenheitspreisen; Aufforderung zur Anzeige von Übertretungen beim Sondergericht gegen Wucher in Saarbrücken (25.05.1923)
Bürgermeisteramt Saarlouis (bis 1945)
Stadtkasse Saarlouis
1,0 cm
Akte
Standort: Kaserne VI, Schrank S061
Rechtsstatus: Eigentum
Morize, I. , Regierungskommissar für Handel und Gewerbe
Arweiler, Wilhelm (1922-1935), Jurist; Landrat Landkreis Saarlouis
Saargebiet
Saarbrücken
Saarlouis
Währung
Währungseinheit
Währungsumstellung
Französischer Franc
Völkerbund. Saar Basin Governing Commission (1926 - 1935)
Abteilung für Finanzen und wirtschaftliche Angelegenheiten (Regierungskommission des Saargebietes)
Versailler Vertrag (1919 Juni 28) (1919)
Frankeneinführung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ