Christa Leutringer von Ringgenweiler bekennt, daß ihm Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen, Haus und Hof in Ringgenweiler zu rechtem Handlehen auf seine und seiner Ehefrau Anna Buggenhuserin Lebenszeit verliehen hat. Den Hof hatte früher Sebastian Buggenhuser, Schwiegervater des Ausstellers, inne. Die Leihebedingungen im einzelnen ergeben sich aus dem nachstehend inserierten Lehenbrief mit demselben Datum. Danach gehört das verliehene Gut zur Pfarrkirche von Ringgenweiler, deren Kollator der Abt ist. Das Haus liegt zwischen den Häusern Bernhard Bandtlins und Jakob Englers unten am Bach. Die Beliehenen können das Gut nutzen und müssen es in gutem Zustand halten. Die Pfleger der Pfarrkirche erhalten jährlich zu St. Martin als Bodenzins 5 lb h Überlinger Währung. Höhere Gewalt wie Unwetter oder "landspresten" befreien nicht von der Leistungspflicht. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Der Empfänger muß leisten, was ein Lehenmann seinem Herrn schuldig ist. Bei Wechsel des Abts muß das Gut innerhalb von drei Monaten neu empfangen und nach Gutbefinden des Abts verehrschatzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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