Lehenbrief des Bischofs Johann Philipp von Würzburg für den Oberjägermeister und Landgerichts-Assessor Eitel Ernst von Wolfskeel als Träger des Dekans Wilhelm Ulrich von Guttenberg, des Seniors und Kapitels vom Stift Comburg über den dritten Teil am großen und kleinen, auch Novalzehnten zu Vellberg, zwei Drittel zu Eschenau, ein Drittel zu Sulzdorf, Buch, Dörrenzimmern (Zimmern). Jagstrot, Hohenstadt, Oberscheffach (Schaffach) und Stadel, zwei Drittel zu Eckartshausen (Eckhertshausen), den ganzen Zehnten zu Großallmerspann (Almarsbanden), zwei Drittel zu Sandelsbronn (Samblatzbrunn), auf fünf Gütern zu Eichenau, zwei Drittel zu Büchelberg, Ziegelbronn (Zigelbrun), Schwarzenbronn, Blumweiler (Blumenweiler) samt der Lehenschaft und dem Kirchensatz der beiden Pfarreien Stöckenburg und Anhausen (Ahausen), ferner über die Teil des großen und kleinen Zehntens an Früchten und Wein zu Weinsberg, zwei Drittel am Wein- und Getreiden Zehnten zu Ellhofen (Ellenhofen) und den Weinzehnten zu Affaltrach (Affeltrach).