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Notar Batholomäus Wissing bezeugt, dass vor ihm Dr. jur. Johann Christoph Asbeck und Dr. jur. Johann Olmerlohe, fürstlich-münsterische Räte und Referendare, als beigeordnete Kuratoren der Erbgenahmen Zurstegge erschienen und angaben, mit Zustimmung ihrer Pflegeerben gegen Barzahlung eine auf die stift-münsterische Landschaft lautende Obligation vom 12. April 1683 in Höhe von 1.000 Reichstaler Kapital auf Succentor Thomas Floren und Vikar Johann Schmitz zediert, transportiert und überlassen zu haben. Die Landschaft hatte am 5. Juni 1681 sich mit dem Landschaftsrittmeister Johann Zursteggen dahin verglichen, dass neben verschriebenen 20.000 Reichstaler Kapital, 4.000 Reichstaler ab Datum binnen Jahresfrist zur Abfindung von Schulden und anderer Notwendigkeiten der Erben Zurstegge laut Landtagsbeschluß bewilligten nunmehr 2.000 Reichstaler ausgezahlt werden. Da diese Summe Geldes nicht vorrätig sei, soll dieser Betrag gegen jährlich 5% Zinsen, zahlbar jährlich am 12. April aus der Landschaftspfennigkammer, auf die Landschaft bei halbjähriger Loskündigung verschrieben werden. Die genannten 2.000 Reichstaler sollen in zwei Obligationen zu je 1.000 Reichstaler ausgefertigt werden. Es folgen Angaben zur Schadloshaltung. Zeugen: Theodor Wiedemann und Johann Zumwalde. Notariatssignet und Unterschrift des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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