Philipp (Philippus) von Hettersdorf, Konventuale von Fulda, bekundet, dass ihm Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, die Propstei Blank...
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2358
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1765 August 29
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno et die quo supra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp (Philippus) von Hettersdorf, Konventuale von Fulda, bekundet, dass ihm Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, die Propstei Blankenau übertragen und darüber die im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1765 August 29: Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er Philipp von Hettersdorf, Konventuale von Fulda, die der Kathedralkirche Fulda in allen geistlichen und weltlichen Belangen unterstehende Propstei Blankenau mit allen Rechten und allem Zubehör übertragen hat. Philipp hat die Rechte und Besitzungen der Propstei zu schützen und ist dem Bischof zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Der Bischof befiehlt, Philipp als Propst anzuerkennen und ihm den schuldigen Gehorsam zu leisten. Ankündigung des Sekretsiegels des Bischofs. Ausstellungsort: Burg Bieberstein. (Datas in arce nostra Bibrastein die 29na Augusti MDCCLXV). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Philippus de Hettersdorff praepositus Bl[ankenau] manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Hettersdorf
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp (Philippus) von Hettersdorf, Konventuale von Fulda, bekundet, dass ihm Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, die Propstei Blankenau übertragen und darüber die im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt hat. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1765 August 29: Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er Philipp von Hettersdorf, Konventuale von Fulda, die der Kathedralkirche Fulda in allen geistlichen und weltlichen Belangen unterstehende Propstei Blankenau mit allen Rechten und allem Zubehör übertragen hat. Philipp hat die Rechte und Besitzungen der Propstei zu schützen und ist dem Bischof zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Der Bischof befiehlt, Philipp als Propst anzuerkennen und ihm den schuldigen Gehorsam zu leisten. Ankündigung des Sekretsiegels des Bischofs. Ausstellungsort: Burg Bieberstein. (Datas in arce nostra Bibrastein die 29na Augusti MDCCLXV). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Philippus de Hettersdorff praepositus Bl[ankenau] manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Hettersdorf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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