Theodor Moller, Propst, Joachim Nigemann, Dekan, Hartmann Scharfenberg, Kantor, Hermann Blucher, Senior, und das ganze Domkapitel zu Ratzeburg verschreiben dem Clemens Grothen, Mitdomherr zu Ratzeburg, für von diesem gezahlten 100 Mark Lübsch eine jährliche Rente von 5 Mark Lübsch unter Vorbehalt des Rückkaufs. Die 100 Mark sollen zur Abtragung einer Schuld von 200 Mark an Heinrich III. Bergmeier, Bischof von Ratzeburg, verwendet werden. d.d. Raceborch duszent vyffhundert und drutteyne am dage sancti Martini des hilligen bisschoppes.
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Theodor Moller, Propst, Joachim Nigemann, Dekan, Hartmann Scharfenberg, Kantor, Hermann Blucher, Senior, und das ganze Domkapitel zu Ratzeburg verschreiben dem Clemens Grothen, Mitdomherr zu Ratzeburg, für von diesem gezahlten 100 Mark Lübsch eine jährliche Rente von 5 Mark Lübsch unter Vorbehalt des Rückkaufs. Die 100 Mark sollen zur Abtragung einer Schuld von 200 Mark an Heinrich III. Bergmeier, Bischof von Ratzeburg, verwendet werden. d.d. Raceborch duszent vyffhundert und drutteyne am dage sancti Martini des hilligen bisschoppes.
LASH, Urk.-Abt. 241 Nr. 6
Urk.-Abt. 241 Bistum Ratzeburg: Bistum Ratzeburg
Urk.-Abt. 241 Bistum Ratzeburg: Bistum Ratzeburg >> 1 Urkunden
1513
Enthält: Original, Pergament, Siegel fehlt (kassiert) in dorso ist bemerkt, dass das Domkapitel den Schuldbrief von den Erben des Clemens Grothe, nämlich Bartholomeus Tinnappel, Ratmann, Heinrich Mortmann, Heinrich Blomenborch, Thomas Burmester und Johannes Groten, alles Bürger zu Lübeck, eingelöst hat. Die Summe ist von den Erben bei Ankauf eines dem Kapitel gehörigen Hauses in Lübeck in der "Molenstraten", Preis 750 Mark, in Abrechnung gebracht worden, die restlichen 650 Mark haben die Erben sofort gezahlt. Actum Lübeck sabbato post adventii VCXLVI.
Verzeichnung
1513 November 11
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:07 MEZ