Erhard [Fridang], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten bekunden, daß ihnen ein Viertel am Zehnten von Hasenweiler zusteht. Ein weiteres Viertel hat der dortige Kirchherr Johann Suter von seinem eigenen Geld mit Zustimmung von Franz Faber, Bürger zu Ravensburg, von Hans Schuh, Bürger zu Buchhorn, gekauft und der Kirche bzw. den Heiligenpflegern von Hasenweiler für sein Seelenheil gestiftet. Die Aussteller haben sich mit dem genannten Pfarrer sowie den Heiligenpflegern über die gemeinschaftliche Einziehung des Zehnten geeinigt. Das Kloster bezahlt dem Pfarrer zu Lebzeiten ein Leibgeding. Nach seinem Tod geben die Heiligenpfleger dem jeweiligen Pfarrer für den Jahrtag, der in der Fronfasten nach Kreuzerhöhung gehalten werden soll, je 2 Scheffel Vesen und Hafer, 4 Hühner und 1 ß d, ferner 12 ß d an den Kaplan zu Bäche (=Bächen), alles in Ravensburger Maß und Währung. Wenn der Pfarrer die Jahrzeit versäumt, fällt die Nutzung an den Kaplan in Bäche.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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