Kaiser Rudolf II. bestätigt, daß Eva Hassenstein von Lobkowicz (Hasysteynska Lobkowska), geborene von Wallenstein (Waldsteyn) auf dem Schloß Jungbunzlau (=Mladá Boleslav), Kosmonosy und Krulich ihre beweglichen Güter sowie Liegenschaften, die sie hat oder in Zukunft haben wird, allein verwalten und selbst den Vormund für die Güter und ihre Kinder bestimmen kann, ausgenomen sind die Lehn- und Mannsgüter, die dem Kaiser gehören. Die Beamten der Größeren und Kleineren Landtafel des Königreichs Böhmen sollen auf Bitte der Eva oder ihrer Vormünder die Entscheidung in die Landtafel eintragen und diesen Brief des Kaisers dazulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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