Abt. 305 Landeskulturbehörden (Bestand)
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Abt. 305
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946
1732-1982
Enthält: Rentengutssachen; Siedlungssachen; Gemeinheitsteilungen; Zusammenlegungs- und Umlegungssachen; Reallastenablösungen.
Beschreibung: Der Bestand umfasst die Akten verschiedener in Landeskultursachen zuständig gewesener Behörden. Die zentrale Überlieferung bildet das bei der jeweils übergeordneten Landeskulturbehörde entstandene Landeskulturarchiv, in das auch Akten der untergeordneten Behörden eingeflossen sind. Der Bestand gliedert sich in die Generalakten der Landeskulturabteilung und ihrer Vorgänger sowie in die nach Kreisen geordneten Spezialakten, die wiederum nach Sachgruppen unterteilt sind.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1873 fungierte die Regierung zu Schleswig als Auseinandersetzungsbehörde bei der Ablösung der Reallasten; bei ihr wurde das Spruchkollegium für landwirtschaftliche Angelegenheiten gebildet. Mit dem 1. April 1881 gingen die Geschäfte der Auseinandersetzungsbehörde und des Spruchkollegiums von der Regierung zu Schleswig auf die Generalkommission für die Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein über. Die der Generalkommission unterstellten Spezialkommissionen – in Schleswig-Holstein in Neumünster, daneben ad hoc ernannte Spezialkommissare, zum Beispiel in Flensburg – waren nur ausführende Organe ohne eigene Entscheidungsgewalt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1919 hießen die Generalkommissionen "Landeskulturämter", die Spezialkommissionen "Kulturämter". Die Kulturämter waren seitdem selbstständig entscheidende Behörden, die Landeskulturämter waren Oberbehörden. 1919 entstanden daraufhin in Schleswig-Holstein die sechs Kulturämter in Flensburg, Schleswig, Rendsburg (schon 1922 mit Schleswig zusammengelegt), Kiel, Heide und Bad Oldesloe. 1920 wurde die Bildung eines eigenen Landeskulturamtes für die Provinz Schleswig-Holstein verfügt, das 1921 mit dem Sitz in Schleswig errichtet wurde und am 1. Mai 1922 in Funktion trat.
Geschichte des Bestandsbildners: 1932 wurden die Landeskulturämter aufgehoben und ihre Aufgaben den Regierungspräsidenten übertragen. Diese Verordnung wurde jedoch nicht durchgeführt und 1933 dahingehend abgeändert, dass die Aufgaben der Landeskulturämter den Oberpräsidenten übertragen wurden, die eine besondere Landeskulturabteilung einrichteten. Infolgedessen verlegten die Landeskulturbehörden ihren Sitz von Schleswig nach Kiel als dem Dienstsitz des Oberpräsidenten. Im Oktober 1934 kam das Landeskulturarchiv nach Kiel. Im selben Jahr wurden das Kulturamt Heide nach Itzehoe und das Kulturamt Bad Oldesloe nach Lübeck verlegt, 1937 das Kulturamt Schleswig nach Heide. Seit 1937 gab es also die Kulturämter Flensburg, Heide, Itzehoe, Kiel und Lübeck.
Geschichte des Bestandsbildners: Aus der Landeskulturabteilung beim Oberpräsidenten ging nach 1945 die Landeskulturabteilung des neu errichteten Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hervor. Nach vorübergehenden Umbenennungen und Ausgliederungen wurde um 1970 aus der Abteilung 6 des Ministeriums, der Landeskulturabteilung, die Abteilung 3 "Agrarstruktur". Am 1. Juli 1973 wurden sechs Ämter für Land- und Wasserwirtschaft in Flensburg, Heide, Husum, Itzehoe, Kiel und Lübeck gegründet, in denen unter anderem die bisherigen fünf Kulturämter aufgingen und wo deren Aufgaben weitergeführt wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landstelle Schleswig-Holstein wurde 1948 beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten errichtet und übernahm nach dem Gesetz zur Einleitung der Agrarreform in Schleswig-Holstein vom 12. März 1948 die Verwaltung des Treuhandsondervermögens des Landes zur Umsetzung der Agrarreform. Verwaltungsrechtlich war die Landstelle eine eigene, dem Ministerium angegliederte Behörde, aber nicht Teil von ihm. Die Landstelle tätigte Erwerbungen und Veräußerungen von Land und Zubehör in Vertretung des Landes und arbeitete eng mit der Landeskulturbehörde und der Forstverwaltung zusammen.
Bestandsgeschichte: Die großen Aktenübernahmen sind zwischen 1964 und 1970, dem Jahr der Auflösung des Landeskulturarchivs, erfolgt.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 305 Nr. 1
Beschreibung: Der Bestand umfasst die Akten verschiedener in Landeskultursachen zuständig gewesener Behörden. Die zentrale Überlieferung bildet das bei der jeweils übergeordneten Landeskulturbehörde entstandene Landeskulturarchiv, in das auch Akten der untergeordneten Behörden eingeflossen sind. Der Bestand gliedert sich in die Generalakten der Landeskulturabteilung und ihrer Vorgänger sowie in die nach Kreisen geordneten Spezialakten, die wiederum nach Sachgruppen unterteilt sind.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1873 fungierte die Regierung zu Schleswig als Auseinandersetzungsbehörde bei der Ablösung der Reallasten; bei ihr wurde das Spruchkollegium für landwirtschaftliche Angelegenheiten gebildet. Mit dem 1. April 1881 gingen die Geschäfte der Auseinandersetzungsbehörde und des Spruchkollegiums von der Regierung zu Schleswig auf die Generalkommission für die Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein über. Die der Generalkommission unterstellten Spezialkommissionen – in Schleswig-Holstein in Neumünster, daneben ad hoc ernannte Spezialkommissare, zum Beispiel in Flensburg – waren nur ausführende Organe ohne eigene Entscheidungsgewalt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1919 hießen die Generalkommissionen "Landeskulturämter", die Spezialkommissionen "Kulturämter". Die Kulturämter waren seitdem selbstständig entscheidende Behörden, die Landeskulturämter waren Oberbehörden. 1919 entstanden daraufhin in Schleswig-Holstein die sechs Kulturämter in Flensburg, Schleswig, Rendsburg (schon 1922 mit Schleswig zusammengelegt), Kiel, Heide und Bad Oldesloe. 1920 wurde die Bildung eines eigenen Landeskulturamtes für die Provinz Schleswig-Holstein verfügt, das 1921 mit dem Sitz in Schleswig errichtet wurde und am 1. Mai 1922 in Funktion trat.
Geschichte des Bestandsbildners: 1932 wurden die Landeskulturämter aufgehoben und ihre Aufgaben den Regierungspräsidenten übertragen. Diese Verordnung wurde jedoch nicht durchgeführt und 1933 dahingehend abgeändert, dass die Aufgaben der Landeskulturämter den Oberpräsidenten übertragen wurden, die eine besondere Landeskulturabteilung einrichteten. Infolgedessen verlegten die Landeskulturbehörden ihren Sitz von Schleswig nach Kiel als dem Dienstsitz des Oberpräsidenten. Im Oktober 1934 kam das Landeskulturarchiv nach Kiel. Im selben Jahr wurden das Kulturamt Heide nach Itzehoe und das Kulturamt Bad Oldesloe nach Lübeck verlegt, 1937 das Kulturamt Schleswig nach Heide. Seit 1937 gab es also die Kulturämter Flensburg, Heide, Itzehoe, Kiel und Lübeck.
Geschichte des Bestandsbildners: Aus der Landeskulturabteilung beim Oberpräsidenten ging nach 1945 die Landeskulturabteilung des neu errichteten Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hervor. Nach vorübergehenden Umbenennungen und Ausgliederungen wurde um 1970 aus der Abteilung 6 des Ministeriums, der Landeskulturabteilung, die Abteilung 3 "Agrarstruktur". Am 1. Juli 1973 wurden sechs Ämter für Land- und Wasserwirtschaft in Flensburg, Heide, Husum, Itzehoe, Kiel und Lübeck gegründet, in denen unter anderem die bisherigen fünf Kulturämter aufgingen und wo deren Aufgaben weitergeführt wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landstelle Schleswig-Holstein wurde 1948 beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten errichtet und übernahm nach dem Gesetz zur Einleitung der Agrarreform in Schleswig-Holstein vom 12. März 1948 die Verwaltung des Treuhandsondervermögens des Landes zur Umsetzung der Agrarreform. Verwaltungsrechtlich war die Landstelle eine eigene, dem Ministerium angegliederte Behörde, aber nicht Teil von ihm. Die Landstelle tätigte Erwerbungen und Veräußerungen von Land und Zubehör in Vertretung des Landes und arbeitete eng mit der Landeskulturbehörde und der Forstverwaltung zusammen.
Bestandsgeschichte: Die großen Aktenübernahmen sind zwischen 1964 und 1970, dem Jahr der Auflösung des Landeskulturarchivs, erfolgt.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 305 Nr. 1
334 lfd. M.
Bestand
Literatur: 40 Jahre Landeskulturbehörden in Schleswig-Holstein 1922-1962. Hrsg. von der Gesellschaft zur Förderung der Inneren Kolonisation. Berlin–Bonn 1962.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ