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Forsteinrichtungsanstalt (Bestand)
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Enthält: u.a.: Betriebsordnungen, Wirtschaftspläne, Lagerbücher, Einrichtungswerke, Vermessungssachen u.a. aus den Einzelteilen: Brsg. Harz; Brsg. Harzvorland; Hannoverscher Harz; Raum Hildesheim; Solling; Hils bis Westgrenze; Südostheide; (späteres Territorium) Sachsen-Anhalt; Sammelakten, Forstbeschreibungen, General-Lagerbücher; Forstflächenregister der Forstamtsbezirke u. Forstreviere.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Begriff "Forsteinrichtung" ist gleichbedeutend mit "Waldertragsregelung" und bezeichnet jenen Zweig der forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der sich mit der Bemessung des Waldertrags und dessen zeitlicher und räumlicher Ordnung befaßt. Ähnliche Begriffe sind "Forstbetriebsregulierung", "Forsttaxation", "Forstabschätzung", "Waldertragsregelung", "Betriebseinrichtung".
Aufgabe der Forsteinrichtung ist die Überwachung und Einhaltung des Prinzips der Nachhaltigkeit, was man vereinfacht zusammengefaßt so beschreiben kann: "Es wird nie mehr genutzt, als zuwächst."
Steigender Holzverbrauch durch die Berg- und Hüttenwerke im Harz, durch die Salzsiedereien, durch Pottaschegewinnung für Glashütten u.a. ließ die für unerschöpflich gehaltenen Holzvorräte dahinschwinden, so daß 1660 eine Sonderkommission sämtliche Forsten des Landes zur Erhebung der Wälder mit ihren Holzvorräten bereiste. Dies war der Beginn der Forstbereitungen duch besonders eingesetzte Kommissionen. Die erste große Vermessung und Kartierung wurde 1675-1680 durch Henning Großcurt und Johann Zacharias Ernst durchgeführt und in einer eingehenden Forstbeschreibung niedergelegt. Der Zweck lag darin, den Holzbedarf bestimmter Industriebetriebe sicherzustellen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten eigentlichen Forsteinrichtungen mit Betriebswerken im heutigen Sinn stammen von Johann Georg von Langen, der als Forst- und Jägermeister am Blankenburger Hof die Unteren und Oberen Blankenburger Forsten in den Jahren 1722-1732 vermaß und kartierte. Über reine Vorratsermittlungen gingen diese Ansätze jedoch leider nicht hinaus. Erst mit dem Jahr 1814, veranlaßt u.a. durch die in westfälischer Zeit heruntergewirtschafteten Waldungen, begann sich eine Forsteinrichtung auf forstwissenschaftlichen Grundlagen zu entwickeln. Auf Veranlassung des Oberjägermeisters Graf von Sierstorpff wurde dem Kammerrat Ernst Friedrich v. der Brincken am 13.12.1814 die Weisung zur Aufstellung einer Forst-Taxationskommission erteilt, die sämtliche herzoglichen Waldungen abschätzen und eine Planung ihrer künftigen wirtschaftlichen Behandlung erstellen sollte. Als Assistent war von den Brincken dessen Sohn Julius zugewiesen, der in der Folge praktisch der Leiter der Arbeiten wurde.
Eine forstliche Versuchsanstalt besteht seit 1877. Die Genehmigung der Errichtung einer Forsteinrichtungsanstalt zur Einrichtung und Vermessung der Staatsforsten wurde vom Staatsministerium am 11.09.1880 erteilt Die der Kammer-Direktion der Forsten unterstehende Behörde war in Personalunion mit jener verbunden und ab 1896 in Braunschweig, Turnierstr. 7 untergebracht. (Schmidt: Forsteinrichtung S. 102, 104 f.). Ab 01.07.1913 wurde der Forstmeister Dürre zum Vorstand bestimmt und durch eine Dienstordnung die "Hzgl. Forsteinrichtungsanstalt" ab 04.09.1913 zur selbständigen Behörde erklärt. Ab 01.04.1919 trat wieder eine Personalunion der Leitung mit der Kammer ein. Zum 01.10.1928 erfolgte die Vereinigung mit der Forstlichen Versuchsanstalt zur "Forsteinrichtung und Forstlichen Versuchsanstalt" (Feva).
Geschichte des Bestandsbildners: Zum 01.01.1950 wurde das Brsg. Forsteinrichtungs-und Vermessungsamt mit der Abteilung für Einrichtung und Vermessung des Landesforstamts Nds. (in Sarstedt) zum Nds. Forsteinrichtungs- und Vermessungsamt mit Sitz in Brsg.-Riddagshausen zusammengezogen (vgl. 53 Nds). Letzteres wurde 1972 beim Umzug von Riddagshausen nach Wolfenbüttel in Nds. Forstplanungsamt umbenannt.
Stand: November 2010
Bestandsgeschichte: Die Akten der Anstalt sind am 15.10.1944 durch Brand vernichtet worden. Der Großteil der Akten des vorliegenden Bestandes gelangte als Zugang 47/1956 ins Staatsarchiv. Es folgten die Zugänge 8/1958, 20/1965 und 54/1966 sowie 28/1970 und 58/1974. Ein Teil des Zugangs 28/1970 wurde nachkassiert. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Akteneinteilung des Forsteinrichtungsamtes. Vermessungsangelegenheiten sind unter den Akten zu den jeweiligen Forstamtsbezirken zu suchen. Die Akten des FPL ab 1972 befinden sich im Hauptstaatsarchiv Hannover im Bestand Nds. 665.
Bestandsgeschichte: Zentrales Steuerungsinstrument der Forsteinrichtung ist der Wirtschaftsplan. Er besteht aus mehreren Teilen. Teil A ist der Vorbericht. Er enthält folgende Angaben: Standortverhältnisse (geognostische Verhältnisse, Boden und Bodendecke, Klima), Bestandesverhältnisse (Holzarten, deren Wachstum und Ertragsfähigkeit), allgemeine Begründung des Wirtschaftsplans, allgemeine Betriebsanordnungen (Holzart und Betriebsart, Umtriebszeit, Einteilung (Abteilungen), spezielle Betriebsanordnungen (Ertragsregelung: Verjüngungshauungen, Vorhauungen), Kultivierungsmaßnahmen, Wegebaumaßnahmen, Schlußbemerkungen. Teil B ist die tabellarische Übersicht der Einteilung, Altersklassen und Erträge, jährlicher Hauungs, Kultur- und Wegebauetats. Teil C ist die spezielle Forstbeschreibung und Übersicht der vorgeschriebenen Betriebsmaßregeln. sie enthält u.a.folgende Angaben: Standortbeschreibung, Bestandesbeschreibung, Verjüngungshauungen, Vorhauungen, Kultivierungsmaßnahmen, Wegebaumaßnahmen. Teil D ist ein tabellarischer Plan der Verjüngungshauungen mit Nachweisung der erfolgten Erträge. Teil E ist der Plan der Vorhauungen mit Nachweisung der erfolgten Erträge. Teil F ist der Kulturplan mit Nachweisung der ausgeführten Kultivierungsmaßnahmen, Teil G ist der Wegebauplan mit Nachweisung der ausgeführten Wegebaumaßnahmen [häufig nicht belegt].
Das Einrichtungswerk besteht aus mehreren Bänden. Es beginnt mit einem Vorbericht im ersten Band. Dieser Vorbericht enthält Angaben zu:
Bestandsgeschichte: I. Lage und Größenverhältnisse
II. Grenzen
A. Art und Beschaffenheit der Grenzvermarkung
B. Die an den Grenzen vorgenommenen Änderungen
C. Die Grenzbeschreibung
III. Standortverhältnisse
A. Die Geländeform
B. Die geognostischen Verhältnisse
C. Die Bodenverhältnisse
D. Das Klima
IV. Geschichtliches und Statistisches
A. Die Rechtsverhältnisse
1. Die Entstehung des Bezirkes
a. herrschaftliche Forsten
b. Privatforsten
2. Die Eigentumsverhältnisse
3. Die Dienstbarkeiten und und sonstigen dinglichen Rechte:
a. Rechte gegenüber nichtforstherrschaftlichen Grundstücken
b. Belastungen der forstherrschaftlichen Grundstücke:
- Bauholzberechtigungen
- Brennholzberechtigungen
- Laubnutzungsrechte
- Leseholzberechtigungen
- Jagdnutzungsrechte
- Fischereiberechtigungen
- Weide- und Triftrechte
- Wegeberechtigungen
- Rechte auf Steinbrechen, Lehm-, Grand- und Sandgraben
- sonstige Rechte
B. Die frühere Wirtschaftsführung
1. Die früheren Forsteinrichtungen und Vermessungen
2. Die waldbauliche Entwicklung
3. Aus dem Gebiete des Forstschutzes
4. Aus dem Gebiete der Forstbenutzung
a. Die Hauptnutzung
b. Die Nebennutzungen
5. Aus dem Gebiete des Wegebaus
C. Das Personal, die Dienststellen und Arbeiterverhältnisse
Dann folgt die tabellarische Aufstellung:
C. Standortbeschreibung.
Der 2. Band beginnt ebenfalls mit einem Vorbericht. Dieser Vorbericht umfaßt folgende Teile.
Bestandsgeschichte: I. Einleitung
II. Die Vorarbeiten
A. Das Wegenetz
1. Die Holzabsatzverhältnisse und Transportmittel
2. Das neue Wegenetz
B. Die Waldeinteilung
C. die geometrischen Grundlagen
D. Die Bestandesaufnahme
III. Folgerungen aus den Ergebnissen der Vorarbeiten
A. Die Wahl der Holz- und Betriebsarten
B. Die Wahl der Umtriebszeiten und Betriebsklassen
C. Die Wahl der Verjüngungsflächen
D. Die Entwicklung des Sollhauungssatzes
IV. Die Betriebsvorschriften
A. Verjüngungshauungsplan
B. Der Vorhauungsplan
C. Der Kulturplan
D. Der Wegebauplan
V. Sonstige Vorschriften und Bemerkungen
Definitionen:
Altersklassenübersicht: Wieviel Hektar und Festmeter gibt es von der jeweiligen Holzart, die ein bestimmtes Alter aufweist (1-20 jährige; 21-40 jährige usw.)
Bestandesklassenliste: Waldzustand (Holzart, Hektar, Altersstufen, Ertragsstufen) zu einem bestimmten Stichtag
Bestandesklassen-Tabelle: kurze Lage- und Bodenbeschreibung, Einteilung in Hochwald (Laubholz, Nadelholz und gemengtes Laub- und Nadelholz) und Mittel- und Niederwald, Blößen; jeweils Einteilung in Altersklassen (20-jährige Abstände) und Angabe, wieviel Morgen und Quadratruten davon vorhanden sind
Forstlagerbuch: Holzbestand bzw. gehauenes Holz in Raummetern
Generalvermessungs-Tabelle: Baumbestand
Grenzvermessungsregister: Namen der Besitzer der angrenzenden Grundstücke
Kluppieren: Das Abgreifen der Durchmesser stehender Bäume in Brusthöhe (meist 1,3 m) über dem Boden mit der Kluppe zum Zweck der Holzmassenermittlung der Bestände
Kultur-Lagerbuch: Mutmaßlicher Kulturbedarf, d.h. geplante Pflanz- und Pflegemaßnahmen
Material-Ertrags-Lagerbuch: Erträge aus den Hauungen in den Wäldern eines bestimmten Reviers
Standortklassenübersicht: Größe und Hektar, Holzart, Alter, Höhe in m
Waldflächen-Lagerbuch: Name des Forstortes, Größe, Zu- und Abgang an Waldfläche
Wirtschaftsbuch: Holzvorrat- und Holzzuwachs (Hauungen)
Stand: November 2010
Bearbeiter: Christina Hillmann-Apmann (2010)
49,2
Bestand
Literatur: Schmidt, Kurt: Aus der ehemaligen braunschweigischen Forstverwaltung, Hannover 1966 (Aus dem Walde, Heft 13) (Dibi Zg. 45/70:13)
Literatur: Fürst, Herm. (Hrsg.): Illustriertes Forst- und Jagd-Lexikon, Berlin 1888 (Dibi Zg. 196/92)
Literatur: Kehr, Kurt: Die Fachsprache des Forstwesens im 18. Jahrhundert. Eine wort- und sachgeschichtliche Untersuchung zur Terminologie der deutschen Forstwirtschaft (Beiträge zu deutschen Philologie, hrsg. v. L. E. Schmitt, Bd. 32), Gießen 1964 (Dibi Zg. 522/66)
Literatur: Rubner, Heinrich: Deutsche Forstgeschichte 1933-1945. Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, St. Katharinen 1985 (Dibi 662/86)
Literatur: Bei der Wieden, Brage und Borgmeister, Bettina: Niedersächsisches Waldwörterbuch. Eine Sammlung von Quellenbegriffen des 11. bis 19. Jahrhunderts, Melle 1993 (Schriften zur Heimatpflege, Veröffentlichungen des Nds. Heimatbundes; Bd. 7) (Dibi Zg. 228/2002)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.