Bischof Ferdinand von Paderborn bestätigt Statuten für alle Wandschneider im Fürstbistum Paderborn. 1. Wandverkauf nur von Mitgliedern der Ämter oder Privilegierten,. 2. Verbot des Wandschneidens und Verkaufens für Juden. 3. Keine Einfuhr von Tuchen im Werte unter einem Gulden. 4. Färben aller Tuchen in der neuen Färberei in Neuhaus. 5. Beachtung der Polizeiordnung des hl. Römischen Reiches beim Verkauf. 6. Verwendung einheimischer Tuche für die Kleidung. 7. Einhaltung der Preise. US und SA des Ausstellers