Markgraf Johann Georg von Brandenburg, postulierter Admistrator des Hochstifts Straßburg, und Abt Johann Kaspar von Ettenheimmünster schließen mit Jakob von Geroldseck, der über die Vogteidörfer Wittelbach, Dörlinbach, Schweighausen und Ettenheimmünster eine von der Gegenseite bestrittene obrigkeitliche Stellung als vom Reich aufgetragenes Lehen beansprucht, bis zur Klärung der Rechtslage einen vorläufigen Vergleich über die Rechte der Kastenvogtei des Klosters. Die getroffenen Vereinbarungen entsprechen weitgehend denen des Vergleichs von 1579 April 24 (siehe GLA 27 a/224)