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'Clais' Gerume und seine Frau Kone, sein Eidam Diethart und dessen Frau Katharina, wohnhaft zu Dietkirchen ('Dygk-'), Werner Hegker zu Mühlen ('Molne') und seine Frau Else, Henne Byrewerter und seine Frau Styne, Heynczchin Begker und seine Frau Katharina sowie Hermann Spegke und seine Frau Megkel, alle wohnhaft zu Dietkirchen, bekunden, daß sie von Herrn Philipp Kache, Kantor ('senger') im Stift Limburg und Vikar des Dreifaltigkeitsaltars im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, und Herrn Johann von Heimbach. Vikar des St. Andreasaltars in demselben Stift, den Teil der beiden Altäre am Weingarten, genannt der 'Burgheym', zu Dietkirchen, von 2 1/2 Morgen zu Erbrecht erhalten haben. Sie geloben, den Weingarten in gutem Bau und Besserung zu halten mit Umzäunen, Senken, Roden und Misten, wie es einem guten Weingarten gebührt. Keiner der vorgenannten Hauptleute oder ihrer Erben soll schädliche Bäume hineinsetzen. Verstößt einer hiergegen, so sollen die übrigen Miterben und Stämme dessen Anteil an sich nehmen und mit bebauen. Will einer von ihnen die Besserung seines Weingartenteils verkaufen, so soll er es zuerst den beiden Vikaren anbieten. Sie geloben, den Weingarten nicht weiter zu teilen und mit keiner höheren Gülte wie bisher zu belasten, auch den Vikaren daraus jährlich 10 Tournosen guter Limburger Währung und 2 Hühner am 11. November zu entrichten. 'Clais' Gerume und seine Frau Kone sind für diese Gülte Gewährsmänner ('sycher heubtlude') für den vorgenannten Herrn Johann und dessen Nachfolger, ebenso Henne Byrewerter und dessen Frau Styne Gewährsmänner für den vorgenannten Herrn Philipp und dessen Nachfolger. Beim Tod der Gewährsmänner können die Vikare wieder einen oder zwei neue aus den Stämmen erwählen, die sich zur Gültleistung verpflichten sollen. Bei Leistungsversäumnis können die Vikare die Güter an sich nehmen. - Siegel des Henne von Alsbach genannt Rongkel, Schultheiß in der Dehrner Zent.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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