Verschreibung einer Geldrente zu Homberg an Cappel durch einen Homberger Bürger
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Urk. 18, 598
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1515 Juni 29
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1510-1519
1515 Juni 29
Ausf. Perg. - DreieckSg. der Stadt Homberg anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.285 Nr.13 - Der Ausfertigung lag ursprünglich ein an den Abt (lieber her von Cappel) gerichtetes Papierschreiben (7 Zeilen) vom gleichen Tag bei, vgl. jetzt Nr. 719.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1515, die Petri et Pauli sanctorum apostolorum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wasmud Homberg, Bürger zu Homberg, und seine Ehefrau Else bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig Abt und Konvent von Cappel Prämonstratenserordens und ihren Nachkommen einen Zins von 2 Rhein. fl. (zcwen rinsche goltgulden adir so vill pagaments zcwen rinsche gulden zu eyner iglichen zciit gelden vor die gulden) für bezahlte 40 Rhein. Goldfl. aus folgenden Gütern zu Homberg verkauft haben: 1. von ihrem Erbacker vor Homberg im Bashaupt (im bashoubte) zwischen Henne Kangießers (Kangisszers) und Jost Huters Äcker gelegen; 2. von einem Acker vor Homberg hinter dem Stellberg (hinder dem Stelleberge) an Portmans Acker und gegen (kegen) Heinrich von Wildungens Acker gelegen, der Klaus Homberg und seiner Ehefrau Emmel, Wasmuds Eltern (vnsers liben vaters vnd muter, swegerherren vnd swegerfrawen), gehört, die dem Verkauf zustimmen; 3. aus ihrem Haus und Hofreite in der Holzhäuser Gasse zwischen Henne Wenderots (Wendenroits) und Knolhennens Häusern gelegen. Die Verkäufer sagen das Stift der Kaufsumme ledig und los, die sie zur Bezahlung des genannten Hauses verwendet haben, versprechen Währschaft zu leisten und den Zins jährlich zu Joh. bapt. [Juni 24] zu zahlen. Im Säumnisfall steht den Käufern das Pfändungsrecht zuj. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme gestattet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh.) Item ii gulden geldes Wasmuth Hombergs fallen Johannis baptiste. (Inventar 1527) xxxii (Pfandverschreibungen)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: - List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.186
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wasmud Homberg, Bürger zu Homberg, und seine Ehefrau Else bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig Abt und Konvent von Cappel Prämonstratenserordens und ihren Nachkommen einen Zins von 2 Rhein. fl. (zcwen rinsche goltgulden adir so vill pagaments zcwen rinsche gulden zu eyner iglichen zciit gelden vor die gulden) für bezahlte 40 Rhein. Goldfl. aus folgenden Gütern zu Homberg verkauft haben: 1. von ihrem Erbacker vor Homberg im Bashaupt (im bashoubte) zwischen Henne Kangießers (Kangisszers) und Jost Huters Äcker gelegen; 2. von einem Acker vor Homberg hinter dem Stellberg (hinder dem Stelleberge) an Portmans Acker und gegen (kegen) Heinrich von Wildungens Acker gelegen, der Klaus Homberg und seiner Ehefrau Emmel, Wasmuds Eltern (vnsers liben vaters vnd muter, swegerherren vnd swegerfrawen), gehört, die dem Verkauf zustimmen; 3. aus ihrem Haus und Hofreite in der Holzhäuser Gasse zwischen Henne Wenderots (Wendenroits) und Knolhennens Häusern gelegen. Die Verkäufer sagen das Stift der Kaufsumme ledig und los, die sie zur Bezahlung des genannten Hauses verwendet haben, versprechen Währschaft zu leisten und den Zins jährlich zu Joh. bapt. [Juni 24] zu zahlen. Im Säumnisfall steht den Käufern das Pfändungsrecht zuj. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme gestattet.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh.) Item ii gulden geldes Wasmuth Hombergs fallen Johannis baptiste. (Inventar 1527) xxxii (Pfandverschreibungen)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Homberg auf Bitte der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: - List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.186
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ