Michael Ranz aus Feldstetten, eine Zeitlang zu Urach gef., weil er die Gebote des Schultheißen von Feldstetten übertreten, verachtet und verspottet, auch ihn deswegen geschlagen hatte, deshalb peinlich beklagt, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft einer Verurteilung enthoben, mit einer Geldstrafe von 20 fl belegt, die in Raten von je 10 fl auf Michaelis (29. Sept.) und auf Herrenfastnacht (23. Febr. 1528) an den Vogt zu Urach zu bezahlen sind, und freigel., schwört U. - Bürgen (mit 20 fl): 1) Christian Ranz, sein Bruder 2) Hans Göser, beide aus Feldstetten.