Pfalzgraf Ruprecht II. und seine Ehefrau Beatrix verschreiben dem Zisterzienserkloster Schönau, wo Ruprechts Vater Adolf bestattet ist, 40 Pfund Heller Zins auf ihren Teil der Bede und Steuern zu Weinheim, wohingegen die Mönche jährlich zwei ewige Messen zu ihrem und ihrer Vorfahren und Nachkommen Gedenken halten müssen. Die Pfalzgrafen können den Zins mit 800 Pfund Heller vor dem St. Georgstag [= 23.4.] auslösen, auch mit 400 Pfund Heller auf 20 Pfund Heller reduzieren. Die Mönche sind in beiden Fällen dazu verpflichtet, das Geld wieder anzulegen, dass an den zwei Messen kein Säumnis entstünde. Zur Besiegelung wird außerdem Ruprechts Onkel ("vettern") Ruprecht I. (der alt) hinzu gebeten.