Johann Strang zu Thallern und seine Ehefrau Katharina verkaufen an ihren Sohn Peter Strang und seine Ehefrau Ursula ihr Erbrecht an dem halben Hof zu Thallern, nachdem sie die grundherrliche Bewilligung von Petrus, Abt zu Frauenzell, erhalten haben. ; S: Petrus, Abt zu Frauenzell, als Grundherr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv