Vor dem Notar fällen in der Streitsache zwischen dem Marienstifts zu Aachen und Wirich genannt le Sor de Chaeneis unter Beurkundung des Offizials die Lütticher Bürger Egidius von Jupille (Jupilia) auf welchen das erstere, und Cono von Airs, auf welchen der Letztere wiederholt kompromittiert, einen erneuerten Schiedsspruch unter Zuzeichnung des Lütticher Schöffen Jacob von Lardis mit dem Beirat der Advokaten der Kurie Wolter von Homit und Bastian dahin, daß die Ansprüche und Entscheidungsforderungen Wirichs nicht hinlänglich begründet und das Stift daher von aller Verpflichtung freizusprechen sei; um indeß allen möglichen Bedenken zu begegnen und gütliche Einigkeit zwischen beiden Parteien herzustellen, soll das Stift jenem bis zum Sonntag invocavit 10 Mark Aachenisch behändigen, womit derselbe sich für vollständig abgefunden erklärt. Datum anno domini M. C. C. LXXX quarto feria sexta aute conversionem b. Pauli.