Kaiser Karl V. bestätigt den Brüdern Heinrich, Hans und Georg von Dagstuhl und den Brüdern und Vettern Friedrich dem Älteren, Friedrich dem Jüngeren, Philipp und Jakob von Fleckenstein die traditionelle Teilung ihrer Mann- und Burglehen des Reichs und erklärt, dass beim Aussterben einer Linie, die Lehen derjenigen auf die andere Linie übergehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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