Dieter Ydt von Neudenau (Ydte von Nidenaw) reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn in seinen Schirm aufgenommen und ihm die Bürgerschaft zu Möckmühl (Meckmulen) erlassen hat. Dieter versichert, die Bestimmungen des inserierten Hauptbriefs einzuhalten und jährlich zu Martini [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld an den pfalzgräflichen Keller zu Möckmühl zu reichen. Dieter bittet, da er kein eigenes Siegel hat, den Junker Ludwig von Sickingen um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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