Herzog Adolph von Kleve, der die Kosten der Erhöhung der Mauer um das Kartäuserkloster bei Wesel auf 8 oder 9 Fuß über die Höhe der umliegenden Deiche hinaus zur Zahlung von jährlich 100 Rheinischen Gulden aus dem Zoll zu Büderich übernommen hatte, verpflichtet sich nach Vorlage der Abrechnung von 1439, Sept. 18 (op den vrydach na sente lamberts dach) von der Restsumme von 170 Rh. Gulden (von der Gesamtsumme von 1031 Rh. Gulden waren 800 bereits bezahlt, 13 werden für verkaufte Steine abgezogen und 30 für aus hzgl. Besitz verbrauchte Steine und Kalk) am nächsten Lichtmesstag (2.2.) 70 Rh. Gulden, am Lichtmesstag des darauffolgenden Jahres 100 Rh. Gulden aus dem Zoll zu Büderich gegen Quittung zu zahlen. Gegeuen op den Satersdach na onser lieuen vrouwen daigh Nativitatis.