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Zeugnis der Oberin des Maximinklosters zu Köln, dass das Vergebungsrecht des Liebfrauenbenefiziums in ihrer Kirche einem zeitlichen Abt von Knechtsteden angehöre. Geben zu St. Maximin im Cloister anno ein tausent sechshundert funffzig den zweyten tag Monaths decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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