Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz befiehlt den Amtleuten in seinen Städten und den dortigen Bürgermeistern, Wechslern, Ungeltern, Wiegern, Unterkäufern, Stadtknechten und jenen im Amtskleid der Stadt, sowie den Zentgrafen, Schultheißen, Richtern und Bütteln in den Dörfern, einen Eid über die Umsetzung des neuen Münzvertrags zu schwören. Dabei wird genauer ausgeführt, wer im Auftrag des Pfalzgrafen den Eid entgegennehmen soll. Die Geschworenen sollen sich verpflichten, [1.] zu überwachen, ob jemand verbotene Weißpfennige und Pfennige gibt oder nimmt, [2.] ob jemand 1 Gulden für mehr als 16 Schilling Pfennige gibt oder nimmt, [3.] ob jemand für 1 Gulden mehr als 24 Weißpfennige und 2 Pfennige oder 16 Schilling Pfennige und 4 Pfennige gibt, oder ein Landfahrer mehr als 16 Schilling 6 Pfennige gibt, [4.] bei Übertretungen die im Vertrag vorgeschriebenen Bußen zu nehmen sowie [5.] nach wandernden Aufkäufern (gengler und trahirer) und weiteren Übertretern Ausschau zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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