Der Kardinalbischof Wilhelm von Tusculum, "sacri collegii reverendarum patrum dominorum sancte Romane ecclesie cardinalum camerarius", quittiert dem Abt Heinrich von Corvey darüber, dass er den auf seinen Vorgänger Abt Dietrich entfallende Rate des "commune servitium" für das Kardinalskollegium mit 75 Goldgulden und dessen Rate vom "servicium" des Hausstandes (familie) der Kardinäle mit zwei Golddulden, zwei Solidi und drei Denare nach Avignoner Kurs durch den Busdorfer Kanoniker Gottfried von Gardage habe zahlen lassen.