Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Matthias Ramung zu Daisbach (Daspach) mit Hab und Gut in seinen erblichen Schirm. Dies geschieht aus besonderer Gnade, aufgrund der treuen Dienste, die Philipps Kanzler Bischof Matthias [Ramung] zu Speyer und der Ritter Hans Ramung zu Daisbach (+), des erstgenannten Matthias Vater, dem Fürstentum der Pfalz und seinen pfalzgräflichen Vorfahren geleistet haben, und solcher Dienste wegen, die der Empfänger und seine Erben zukünftig leisten mögen. Kurfürst Philipp versichert, auch für seine Erben, den Matthias, seine Güter und seine armen Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er weist seine Amtleute, insbesondere seinen Vogt zu Heidelberg, derzeit Ritter Simon von Balzhofen, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.