PfA Rurdorf St. Pankratius (Bestand)
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Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
Errichtung: 1719 / Wiedererrichtung: 1834 "Der Hof Rurdorf gehörte zur Herrschaft Herzogenrath im Herzogtum Limburg, Bistum Lüttich; im 14. Jh. war er Lehen des Herzogtums Brabant. Vermutlich hat damals schon eine Kirche gestanden, die der Pfarre Linnich unterstellt war. So mußten die Bewohner den Bau der Kirche in Linnich 1478/79 mitfinanzieren. Die Kollatur der Kapelle hatte der Linnicher Pfarrer. 1550 bediente der Vikar Thys des Linnicher Kreuzaltars die Kapelle. Mit dem Kreuzaltar war sie verbunden bis zur Pfarrerhebung am 28. März 1719. Die Rurdorfer mußten sich verpflichten, 200 Taler zum Vermögen der Kreuzvikarie Linnich beizutragen. Der erste Pfarrer war Johann Vroen. Die Kollatur ging auf die Gemeinde Rurdorf über. 1802 kam die Pfarre zum "französischen" Bistum Lüttich und gehörte zum Kanton Herzogenrath. 1803 verlor sie ihre Selbständigkeit und wurde der Pfarre Welz unterstellt. Seit 1810 wird neben dem ersten Pfarrpatron Pankratius - hier besonders bei Keuchhusten angerufen - die hl. Gertrud von Nivelles als zweite Patronin verehrt und ihr Fest (17. März) feierlich begangen. Nach dem Ende der französischen Herrschaft in unserem Gebiet wurde 1819 die Pfarre Welz mit Rurdorf dem Apostolischen Administrator Martin Wilhelm Fonck überwiesen. Bei der Wiedererrichtung des Erzbistums Köln kam Rurdorf zum Dekanat Aldenhoven. Am 24. Juli 1834 wurde Rurdorf wieder zur Pfarre erhoben. Von 1925 an gehört die Pfarre zum Dekanat Linnich." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 444. Pfarrbezirk: Rurdorf, Buschhof
Splitterbestand, noch nicht erschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ