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Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz teilt dem Markgrafen Friedrich V. eine gedruckte Deduktion seines althergebrachten Geleitsrechtes durch Deidesheim als Entgegnung auf ein Mandat des Reichskammergerichts zu Speyer mit.
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Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz teilt dem Markgrafen Friedrich V. eine gedruckte Deduktion seines althergebrachten Geleitsrechtes durch Deidesheim als Entgegnung auf ein Mandat des Reichskammergerichts zu Speyer mit.