König Albrecht verspricht dem Grafen Eberhard von Württemberg, weder Männer noch Weiber, die ihm von Leib oder Gut zu dienen pflichtig sind, als Diener oder Bürger in den Reichsstädten aufnehmen zu lassen, gibt ihm für Dienste und für Schaden, de er in seinem Dienst genommen hat, 2.000 Mark Silber, versetzt ihm bis zu deren Zahlung die Burg Spitzenberg, die Stadt Kuchen und die Vogtei des Klosters Lorch, ernennt den Grafen Burchard von Hohenberg und die Ritter Marquard von Schellenberg und Wolfram vom Stein zu Schiedsrichtern um alle Mishellungen zwischen ihm und dem Grafen Eberhard sowie zwischen ihren beiderseitigen Leuten nach Minne oder Recht zu berichtigen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner