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Anspruch auf die Grafschaft Rochefort, die im Besitz des Grafen Ludwig III. von der Mark war. Nach seinem Tod erbten 1545 Wolfgang, Ludwig und Albrecht Georg zu Stolberg die Grafschaft. Sie entstammten der Ehe der 1538 verstorbenen Tochter Anna des Philipp zu Eppstein mit dem Grafen Botho zu Stolberg. Louise, die Mutter von Anna und ihrem schon 1534 gestorbenen Bruder Graf Eberhard zu Königstein, Herrn zu Eppstein, war eine Schwester von Ludwig II. von der Mark, dem Vater von Ludwig III. von der Mark. Zwischen Ludwig von Stolberg und den Klägern wurde dann ein Vertrag geschlossen, in dem diesem angeblich die Grafschaft gegen Zahlung einer Rente an die Erbberechtigten überlassen wurde. Die Kläger, die nach dem 1574 erfolgten Tod des Ludwig von Stolberg Anspruch auf die Grafschaft erhoben und als Entschädigung jährlich einen Betrag von 10000 Gulden forderten, werfen bei ihrer Berufung an das RKG den Beklagten als Männern der drei Töchter des Ludwig zu Stolberg vor, sich die Grafschaft angeeignet zu haben. Sie verweisen darauf, daß Ludwig zu Stolberg und seine Brüder 1548 in einem Erbvertrag eine nur an Grafen zu Stolberg zu erfolgende Vererbung ihrer Grafschaften festgelegt hatten. Außerdem berufen sie sich auf das burgundische Lehenrecht, das eine weibliche Erbfolge zugestand. Die Beklagten hatten bei den Lehnsherren, dem spanischen König Philipp als Herzog von Luxemburg (Lützelburg) und dem Bischof von Lüttich, um die Investitur der Grafschaft nachgesucht. Sie bestreiten die Zuständigkeit des RKG in dieser Sache und verlangen eine Verhandlung vor dem Lehnsgericht zu Lüttich. Ein RKG-Urteil vom 20. Okt. 1732 verlangt von den Beklagten die Abtretung der Grafschaft Rochefort an die Kläger und eine Nutzungsentschädigung seit 1575. Außerdem wird ihnen ein Urteil wegen der in einem Vertrag von 1548 versprochenen 60000 Gulden in Aussicht gestellt, das nach einer Überprüfung der Verwendung von 74000 Gulden, gegen die Ludwig zu Stolberg einige „Königsteinische Dörfer“ verpfändet hatte, und aus dem Verkauf der Herrschaften Agimont und Orchimond (Belgien) stammender 100000 Gulden wie auch anderer Schulden erfolgen soll. Eine von den Beklagten geforderte „Restitutio in integrum“ wird vom RKG am 23. Juni 1735 abgeschlagen. Die Kläger erwirken am 31. Okt. 1735 ein RKG - „Mandatum de exequendo“ wegen im Herzogtum Luxemburg und im Bistum Lüttich liegender Ländereien, die zu der Grafschaft Rochefort gehörten. Ein solches Mandat ergeht auch am 14. Okt. 1737 an den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, am 17. Nov. 1741 an den Fränkischen Kreis und am 18. Nov. 1746 an den Bischof zu Bamberg.
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Anspruch auf die Grafschaft Rochefort, die im Besitz des Grafen Ludwig III. von der Mark war. Nach seinem Tod erbten 1545 Wolfgang, Ludwig und Albrecht Georg zu Stolberg die Grafschaft. Sie entstammten der Ehe der 1538 verstorbenen Tochter Anna des Philipp zu Eppstein mit dem Grafen Botho zu Stolberg. Louise, die Mutter von Anna und ihrem schon 1534 gestorbenen Bruder Graf Eberhard zu Königstein, Herrn zu Eppstein, war eine Schwester von Ludwig II. von der Mark, dem Vater von Ludwig III. von der Mark. Zwischen Ludwig von Stolberg und den Klägern wurde dann ein Vertrag geschlossen, in dem diesem angeblich die Grafschaft gegen Zahlung einer Rente an die Erbberechtigten überlassen wurde. Die Kläger, die nach dem 1574 erfolgten Tod des Ludwig von Stolberg Anspruch auf die Grafschaft erhoben und als Entschädigung jährlich einen Betrag von 10000 Gulden forderten, werfen bei ihrer Berufung an das RKG den Beklagten als Männern der drei Töchter des Ludwig zu Stolberg vor, sich die Grafschaft angeeignet zu haben. Sie verweisen darauf, daß Ludwig zu Stolberg und seine Brüder 1548 in einem Erbvertrag eine nur an Grafen zu Stolberg zu erfolgende Vererbung ihrer Grafschaften festgelegt hatten. Außerdem berufen sie sich auf das burgundische Lehenrecht, das eine weibliche Erbfolge zugestand. Die Beklagten hatten bei den Lehnsherren, dem spanischen König Philipp als Herzog von Luxemburg (Lützelburg) und dem Bischof von Lüttich, um die Investitur der Grafschaft nachgesucht. Sie bestreiten die Zuständigkeit des RKG in dieser Sache und verlangen eine Verhandlung vor dem Lehnsgericht zu Lüttich. Ein RKG-Urteil vom 20. Okt. 1732 verlangt von den Beklagten die Abtretung der Grafschaft Rochefort an die Kläger und eine Nutzungsentschädigung seit 1575. Außerdem wird ihnen ein Urteil wegen der in einem Vertrag von 1548 versprochenen 60000 Gulden in Aussicht gestellt, das nach einer Überprüfung der Verwendung von 74000 Gulden, gegen die Ludwig zu Stolberg einige „Königsteinische Dörfer“ verpfändet hatte, und aus dem Verkauf der Herrschaften Agimont und Orchimond (Belgien) stammender 100000 Gulden wie auch anderer Schulden erfolgen soll. Eine von den Beklagten geforderte „Restitutio in integrum“ wird vom RKG am 23. Juni 1735 abgeschlagen. Die Kläger erwirken am 31. Okt. 1735 ein RKG - „Mandatum de exequendo“ wegen im Herzogtum Luxemburg und im Bistum Lüttich liegender Ländereien, die zu der Grafschaft Rochefort gehörten. Ein solches Mandat ergeht auch am 14. Okt. 1737 an den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, am 17. Nov. 1741 an den Fränkischen Kreis und am 18. Nov. 1746 an den Bischof zu Bamberg.
Anspruch auf die Grafschaft Rochefort, die im Besitz des Grafen Ludwig III. von der Mark war. Nach seinem Tod erbten 1545 Wolfgang, Ludwig und Albrecht Georg zu Stolberg die Grafschaft. Sie entstammten der Ehe der 1538 verstorbenen Tochter Anna des Philipp zu Eppstein mit dem Grafen Botho zu Stolberg. Louise, die Mutter von Anna und ihrem schon 1534 gestorbenen Bruder Graf Eberhard zu Königstein, Herrn zu Eppstein, war eine Schwester von Ludwig II. von der Mark, dem Vater von Ludwig III. von der Mark. Zwischen Ludwig von Stolberg und den Klägern wurde dann ein Vertrag geschlossen, in dem diesem angeblich die Grafschaft gegen Zahlung einer Rente an die Erbberechtigten überlassen wurde. Die Kläger, die nach dem 1574 erfolgten Tod des Ludwig von Stolberg Anspruch auf die Grafschaft erhoben und als Entschädigung jährlich einen Betrag von 10000 Gulden forderten, werfen bei ihrer Berufung an das RKG den Beklagten als Männern der drei Töchter des Ludwig zu Stolberg vor, sich die Grafschaft angeeignet zu haben. Sie verweisen darauf, daß Ludwig zu Stolberg und seine Brüder 1548 in einem Erbvertrag eine nur an Grafen zu Stolberg zu erfolgende Vererbung ihrer Grafschaften festgelegt hatten. Außerdem berufen sie sich auf das burgundische Lehenrecht, das eine weibliche Erbfolge zugestand. Die Beklagten hatten bei den Lehnsherren, dem spanischen König Philipp als Herzog von Luxemburg (Lützelburg) und dem Bischof von Lüttich, um die Investitur der Grafschaft nachgesucht. Sie bestreiten die Zuständigkeit des RKG in dieser Sache und verlangen eine Verhandlung vor dem Lehnsgericht zu Lüttich. Ein RKG-Urteil vom 20. Okt. 1732 verlangt von den Beklagten die Abtretung der Grafschaft Rochefort an die Kläger und eine Nutzungsentschädigung seit 1575. Außerdem wird ihnen ein Urteil wegen der in einem Vertrag von 1548 versprochenen 60000 Gulden in Aussicht gestellt, das nach einer Überprüfung der Verwendung von 74000 Gulden, gegen die Ludwig zu Stolberg einige „Königsteinische Dörfer“ verpfändet hatte, und aus dem Verkauf der Herrschaften Agimont und Orchimond (Belgien) stammender 100000 Gulden wie auch anderer Schulden erfolgen soll. Eine von den Beklagten geforderte „Restitutio in integrum“ wird vom RKG am 23. Juni 1735 abgeschlagen. Die Kläger erwirken am 31. Okt. 1735 ein RKG - „Mandatum de exequendo“ wegen im Herzogtum Luxemburg und im Bistum Lüttich liegender Ländereien, die zu der Grafschaft Rochefort gehörten. Ein solches Mandat ergeht auch am 14. Okt. 1737 an den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, am 17. Nov. 1741 an den Fränkischen Kreis und am 18. Nov. 1746 an den Bischof zu Bamberg.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1580 - 1746 (1499 - 1746)
Enthaeltvermerke: Kläger: Grafen zu Stolberg (Südharz), Königstein, Rochefort und Wernigerode, Herren zu Eppstein, Münzenberg und Breuberg, nämlich Albrecht Georg zu Stolberg und Wolf Ernst, Johann und Heinrich zu Stolberg als Erben des Wolfgang zu Stolberg; seit 1601 Wolf Ernst, Johann, Heinrich, Ludwig Georg und Christoph zu Stolberg; seit 1661 die Brüder Heinrich Ernst und Johann Martin zu Stolberg; seit 1673 die Brüder Christoph Ludwig und Friedrich Wilhelm zu Stolberg und die Brüder Ernst und Ludwig Christian zu Stolberg; seit 1729 die Brüder Heinrich August, Friedrich Karl und Christian Ernst zu Stolberg, Jost Christian zu Stolberg und Christoph Friedrich zu Stolberg; seit 1742 Christian Ernst, Friedrich Karl, Heinrich August zu Stolberg, Christoph Ludwig zu Stolberg und Friedrich Botho zu Stolberg Beklagter: Graf Philipp zu Eberstein namens seiner Frau Catharina geb. zu Stolberg, Graf Dietrich zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, namens seiner Frau Elisabeth geb. zu Stolberg und Konsorten: Graf Ludwig zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, namens seiner Frau Anna geb. zu Stolberg; seit 1675 Landgraf Wilhelm von Hessen und die Witwe Gräfin Anna Maria zu Löwenstein-Wertheim geb. von Fürstenberg als Vormünder der Kinder von Ferdinand Carl zu Löwenstein-Wertheim; seit 1729 Graf Ludwig Moritz zu Löwenstein-Wertheim, Gräfin Amoena Sophia Friderica zu Löwenstein-Wertheim und Graf Ludwig zu Hohenlohe als Vormund der Kinder von Heinrich Friedrich zu Löwenstein-Wertheim; seit 1730 Fürst Dominicus zu Löwenstein-Wertheim; seit 1746 Fürst Carl zu Löwenstein-Wertheim; als Interessenten der Bischofvon Lüttich, der Bischofvon Bamberg und MarkgrafFriedrich von Brandenburg Prokuratoren (Kl.): Lic. Hartmann Cogman 1580 - Lic. Johann Jakob Grönberger [1601] 1602 - Lic. Johann Jakob Grönberger [1603] 1603 - Dr. Johann Karl Mueg 1661 - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Goll - Dr. Heinrich Wilhelm Erhardt [1673] 1673 - Subst.: Dr. Johann Christoph Limbach - Dr. Johann Ulrich von Gülchen 1729 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Dietz - Lic. Johann Jakob Zwirlein 1730 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Dr. Georg Melchior Hofmann 1742 - Subst.: Lic. Johann Matheus Müller Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Buntz [1574] 1580 - Dr. Leonhard Wolff [1589] 1589 - Lic. Johann Philipp Nidderer [1672] 1675 - Subst.: Johann Heinrich Seiblin - Dr. Christian Hartmann von Gülich [1714] 1729 - Subst.: Lic. Johann Jakob Wahl - Lic. Anselm Franz Anton Spoenla 1730 - Subst.: Lic. Johann Melchior Deuren - Lic. Christian Philipp Lang 1746 - Subst.: Lic. Gotthard Hert - für den Bischof von Lüttich: Lic. Johann Melchior Deuren [o. Jahr] 1730 - für den Bischof von Bamberg: Dr. Johann Adolf Brand [1736] 1742 - für den Markgrafen von Brandenburg: Dr. Johann Jakob Zwirlein [1738] 1742 - Subst.: Dr. Johann Goy Prozeßart: Simplicis querelae die Grafschaft Rutschefordt betreffendt Instanzen: RKG 1580 - 1746 (1499 - 1746) Beweismittel: Ehevertrag zwischen Botho zu Stolberg und Anna geb. Gräfin zu Königstein, 1499 (Q 12, Q 21). Vergleich zwischen den Brüdern Wolfgang, Ludwig, Heinrich, Albrecht Georg und Christoph zu Stolberg, 1548 (Q 14). „Consilium sive Informatio ex actis“, 1666 (Bd. 2 Bl. 7-49). „Copia Literarum ad Dominum Judicem Camerae Imperialis“ des Dominicus zu Löwenstein- Wertheim, gedruckt, lateinisch und deutsch 1732 (Bd. 2 Bl. 174-182). Stammbäume der Familie zu Stolberg 1733, 1736, 1746 (in Q 73, Q 113, in Q 132). Bestätigung des Testaments des Grafen Eberhard zu Königstein und Diez durch Karl V., 1528 (in Q 132, in Q 73). Lehnsbrief Karls V. für die Brüder und Grafen Eberhard und Georg zu Königstein, Herren zu Eppstein, mit der Bestätigung der von ihren Eltern besessenen Grafschaften, Herrschaften und sonstigen Güter, 1521 (Q 80). RKG-Urteile vom 20. Okt. 1732, 23. Juni 1735, 17. Nov. 1741 und 18. Nov. 1746 (in Q 132, Q 92, Q 128, Bd. 3 Bl. 274-276). Bericht über die Zustellung eines Schriftstücks durch den RKG-Boten, gedruckt, lateinisch und deutsch 1735 (Q 95). RKG-Urteile vom 20. Okt. 1732 und 31. Okt. 1735, lateinisch (Q 103). Botenlohnschein 1742 (Q 129). Gedruckte Beilagen, 1746 (Q 132). Vertrag zwischen Karl V. und Bischof Georg von Lüttich über die Grafschaft Rochefort als Lehen (in Q 132). Wappenbrief Karls V. für die Grafen zu Stolberg, 1548 (in Q 132). Einige Schriftstücke in lateinischer und französischer Sprache. Beschreibung: 3 Bde, 23,5 cm; Bd. 1: 297 Bl., lose, Q 1-38; Bd. 2: 392 Bl., lose, Q 42-79, 8 Beilagen; es fehlen Q 39*-41*; Bd. 3: 281 Bl., lose, Q 80-93, Q 95-99, Q 101-132, 7 Beilagen; es fehlen Q 94*, Q 100. Lit.: Stanislas Bormans, Les seigneuries féodales du Pays de Liége, Liège 1871, S. 343ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.