Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 3112
Wismar S 197 (W S 6 n. 197)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1713-1718) 03.02.1719-04.07.1719
Kläger: (2) Erben von Franz Christoph Schumacher (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Christoph Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Voigt hatte sich 1684 400 Rtlr hamb. bei Schumacher geliehen, 1704 200 Rtlr mecklenbg. mit Zinsen zurückgezahlt, seitdem verweigern die Bekl. aber jede weitere Rück- oder Zinszahlung. Im Jahre 1705 haben Kl. Voigt daher vor dem Rat verklagt, haben aber ein Urteil erhalten, das Bekl. weitere Frist bei der bereits rechtskräftig angewiesenen Bezahlung einräumt und gegen das sie appellieren. Am 08.02. fordert der Oberlanddrost die Bekl. zur Erwiderung, den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.03. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten am 07.03. weitere 14 Tage Zeit. Am 20.03. verwahren sie sich gegen die Klage und schildern, daß Voigt die Schuld teilweise bar, teilweise mit einer Obligaton des Kaufmanns Gödert Loke bezahlt habe, Kl. sich also an diesen halten sollten. Am 21.03. fordert das Tribunal den Rat erneut zur Einsendung der Vorinstanzakten auf. Am 26.04. erbitten Kl. ein Urteil in der Sache, am 05.05. verkündet das Tribunal den Aktenschluß und lädt die Parteien auf den 24.05. vor. Am 16.05. tragen Bekl. neue Argumente vor und bitten, diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Der Oberlanddrost lehnt am 17.05. den Antrag ab, urteilt am 24.05., daß Bekl. schuldig sind, die Zinsen in Rtlr hamb. zu bezahlen, bestätigt aber ansonsten das Ratsgerichtsurteil. Am 27.06. legen Kl. dagegen restitutio in integrum ein und bitten um 6wöchige Fristverlängerung zum Einbringen ihres Schriftsatzes. Diese erhalten sie am 04.07.1719, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1718 2. Tribunal 1719 3. Tribunal 1719
Prozessbeilagen: (7) von Notar Anton August Fromm aufgenommene Appellation vom 18.11.1718; Ratsgerichtsurteil vom 09.11.1718; Schreiben des Joachim Christoph Fritz an die Justizkanzlei Schwerin vom 16.02.1713; Kommissionsprotokoll in Sachen der Bekl. vs. Pächter Klenze wegen einer Originalquittung vom 13.02.1714
Beklagter: Erben des Christoph Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Voigt hatte sich 1684 400 Rtlr hamb. bei Schumacher geliehen, 1704 200 Rtlr mecklenbg. mit Zinsen zurückgezahlt, seitdem verweigern die Bekl. aber jede weitere Rück- oder Zinszahlung. Im Jahre 1705 haben Kl. Voigt daher vor dem Rat verklagt, haben aber ein Urteil erhalten, das Bekl. weitere Frist bei der bereits rechtskräftig angewiesenen Bezahlung einräumt und gegen das sie appellieren. Am 08.02. fordert der Oberlanddrost die Bekl. zur Erwiderung, den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.03. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten am 07.03. weitere 14 Tage Zeit. Am 20.03. verwahren sie sich gegen die Klage und schildern, daß Voigt die Schuld teilweise bar, teilweise mit einer Obligaton des Kaufmanns Gödert Loke bezahlt habe, Kl. sich also an diesen halten sollten. Am 21.03. fordert das Tribunal den Rat erneut zur Einsendung der Vorinstanzakten auf. Am 26.04. erbitten Kl. ein Urteil in der Sache, am 05.05. verkündet das Tribunal den Aktenschluß und lädt die Parteien auf den 24.05. vor. Am 16.05. tragen Bekl. neue Argumente vor und bitten, diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Der Oberlanddrost lehnt am 17.05. den Antrag ab, urteilt am 24.05., daß Bekl. schuldig sind, die Zinsen in Rtlr hamb. zu bezahlen, bestätigt aber ansonsten das Ratsgerichtsurteil. Am 27.06. legen Kl. dagegen restitutio in integrum ein und bitten um 6wöchige Fristverlängerung zum Einbringen ihres Schriftsatzes. Diese erhalten sie am 04.07.1719, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1718 2. Tribunal 1719 3. Tribunal 1719
Prozessbeilagen: (7) von Notar Anton August Fromm aufgenommene Appellation vom 18.11.1718; Ratsgerichtsurteil vom 09.11.1718; Schreiben des Joachim Christoph Fritz an die Justizkanzlei Schwerin vom 16.02.1713; Kommissionsprotokoll in Sachen der Bekl. vs. Pächter Klenze wegen einer Originalquittung vom 13.02.1714
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ