Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Erasmus (Asmus) von Baumbach als Erbanwärter (erbwartend) seiner
verstorbenen Ehefrau Margarete (Margreth) von Haun, Elisabeth (Else),
Witwe des W...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1498 März 31
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (teilweise abgerieben, Siegel Nr. 4 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegebenn nach Cristi unnsers liebenn Herrn gebortt als man schreyb tusentvierhundertachtunndnuntzig uff Sampstag nach dem Sonntage Letare genant
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erasmus (Asmus) von Baumbach als Erbanwärter (erbwartend) seiner verstorbenen Ehefrau Margarete (Margreth) von Haun, Elisabeth (Else), Witwe des Wilhelm von Haun (Huene), und Wilhelms und Elisabeths Tochter Eyla (Eyle) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie dauerhaft (totdkaueff) und im Einklang mit geistlichem und weltlichem Recht sowie dem Gewohnheitsrecht den Anteil des verstorbenen Wilhelm von Haun an der Burg Haun mit allen Rechten und allem Zubehör ihrem Schwager und Vetter Georg von Haun (Jorg von Huene) für 1000 rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Aussteller verzichten auf diese Güter und alle damit verbundenen Rechte und Ansprüche zu Gunsten von Georg von Haun und seinen Erben. Alle Urkunden über die betreffenden Güter werden Georg übergeben. Urkunden, die später gefunden werden, sollen keine Gültigkeit mehr besitzen. Georg erhält die Verfügungsgewalt über alle Güter. Die Aussteller schwören und geloben an Eides statt, alle Vereinbarungen einzuhalten und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Sie verzichten auf geistliche und weltliche Rechtsmittel und besonders auf das Frauen betreffende Recht Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Elisabeth von Haun bittet ihren Bruder Johann (Hans) Knorr und ihren Onkel Georg (Jorge) Witzthuem, für sie zu siegeln. Eyla von Haun bittet ihren Vetter [?] Johann (Hans) Knorr und ihren Onkel [?] Wilhelm von Haun, für sie zu siegeln. Johann, Georg und Wilhelm siegeln, ohne dass dies zu ihrem Schaden ist. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1498 Maerz 31 3.Siegel von links Avers.jpg|Avers ...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Erasmus von Baumbach, Johann Knorr, Georg Witzthuem, Wilhelm von Haun
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt^; zur Rezeption im Mittelalter Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
In der Siegelankündigung werden nur vier Siegler genannt, an der Urkunde hängen hingegen fünf Siegel. Johann Knorr wird allerdings zweimal in der Siegelankündigung erwähnt. Leider lässt sich bei den fünf angehängten Siegeln nicht mehr erkennen, ob Johann sein Siegel zweimal angehängt hat oder das fünfte Siegel von einer anderen Person stammt.
Vgl. hierzu auch Nr. 1319.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.