Herzog Wilhelm von Kleve verpfändet dem Heinrich Mallinckrodt für 400 Taler, die er ihm geliehen und an Landrentmeister Johann Potgießer von Essen ausgezahlt hat, seinen Kamp zu Langschede, vorbehaltlich der Nutzungsrechte am Holz, das dort wächst ("Holtgewasch"). - Da der Kamp an der Ruhr liegt und durch Abschwämmung beschädigt werden kann, darf der Pfandnehmer von dem Holz so viel gebrauchen, wie er zur Eindämmung und Abgrenzung ("to Beschuddongh des Afbrekens in Bewrechtong oder Betuyong des Kamps") nötig hat. - Sollte der Kamp doch so in Mitleidenschaft gezogen werden, daß er als Pfand nicht weiter für die Geldsumme hinreicht, ist dies durch andere Pfänder auszugleichen. Sollte der Kamp aber [durch Anschwemmung] größer werden, sollen die Pfandnehmer dies redlich vergüten. Bemerkung: Eingeheftet ein Blatt mit Protokoll einer Kamp-Vermessung (" Palinge und Maete des Kamps to Langschede"). Dieses Protokoll befand sich bei einem Schreiben des Rentmeisters zu Hörde, Jürgen Schell im Fach bei den Rechnungen [in der Registratur der Klevischen Kanzlei?], wohin es nach Abschrift wieder gelegt wurde. Die Abschrift erfolgt am 13. Januar 1571. Demnach wurde der Snatgang am 06.Februar 1548 vom Rentmeister zu Hörde, Jürgen Schell, ausgeführt im Beisein des Bürgermeisters Johann Fresendrop sowie des Richters und der Fronen. Sie besichtigen den Kamp bei Langschede an der Ruhr, den Mallinckrodt bislang im Gewinn gehabt hatte. Auch Heinrich Mallinckrodt war dabei. Sie ließen sich durch Zeugen über die Länge und Breite des Kamps unterrichten. Die Zeugen stammen aus dem Kirchspiel Dellwig und hießen: Heinrich und Frens Gosebrock, Heinemann Demmers zu Langschede, der Tykotter Albert Leven und Rensickhof zu Ardy ("Arden"), Johann Dellwig, Johann up der Green, Heinrich Flotmann, Gert Echtermann zu Herdicke, Hermann Wilmes, Wilhelm up dem Berge und Ernst to Dellwig. Nach deren Auskünften hat Schell den Kamp mit einem Graben umziehen und mit Eichpfälhen begrenzen ("bepotten") lassen. (Die folgenden Protokollpunkte wurden nicht abgeschrieben; bis zu:) 4. Da auf herzoglichen Befehl der Kamp durch einen Vereidigten Landvermesser vermessen werden sollte, aber ein solcher im Amt [Hörde] nicht zu bekommen gewesen ist, hat man auf den Landmesser der Soester Börde, Slebush, zurückgegriffen. Dieser hat den Kamp auf 32 1/2 Morgen Landes gemessen, wobei auf jeden Morgen, wenn er eingesät wäre, drei Scheffel Roggen nach Unnaer Maß kommen würden. Fortschreibungen: (1. Auf der Rückseite der Hauptverpfändungsurkunde:) Da sich der Kamp mittlerweile durch Anschwemmung merklich vergrößert hat, wurde mit Mechtild, von Der, Witwe des Mallinckrodt vereinbart, daß sie erstmals am 11. November 1569 und dann jährlich bis zur Pfandablösung 15 Gulden an die Rentei Hörde bezahlt. Datum 15.Oktober 1569; Gezeichnet: Dr. Heinrich Olisleger, Johann von Essen, Rudger Rudenscheit, Wolter Verwer. (2.) Da Heinrich Mallinckrodt die Pfandsumme um 600 Reichstaler erhöht hat, soll die Besserungsvergütung von 15 Talern ab 1583 nicht mehr gezahlt werden. Dafür soll er den Kamp auch nicht ständig besäen und bebauen an der Seite, wo die Weiden stehen. Er soll vielmehr das Ufer an der Ruhr vor Abschwemmung bewahren und dazu die Erlen und das Faulholz verwenden, wie es in der Hauptverwendungsurkunde steht, also unbeschadet der Nutzungsrechte dieses Holzes für die Mühlenschlacht, die nun dem Gerhard Kettler verpfändet ist. Die Einlösung des Pfandes soll nun dem Herzog vorbehalten sein. Datum Kleve, 06. Februar 1583; Gezeichnet: Dr. Heinrich von Weeze, R. Rudenscheid, Lic. Johannes Potgießer, Wolter Verwer

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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