Kaiser Franz I. Stephan erhebt den fürstlich-fuldaischen geheimen Rat und Kanzler Georg Joseph Wagner und seinen Bruder, den Salm-Salmischen Hofrat Carl Heinrich Wagner, in Anbetracht der Ehrenstellen, die ihre Vorfahren bekleidet haben, und ihrer dem Reich und dem Haus Österreich geleisteten treuen Dienste in des Heiligen Römischen Reichs Adelsstand. Groß- und Urgroßvater sowie deren Eltern waren über 100 Jahre kurfürstlich mainzische Forstmeister im Eichsfeld, Vater und Großvater über 30 Jahre Kurmainzer Amtmann zu Rusteberg. Der Großvater aus dem Geschlecht Gudenus, Kurmainzer Beamter zu Treffurt, ist von Kaiser Leopold in den Adelstand erboben, mit einer goldenen Kette und dem in der Pfalz gelegenen Reichslehen Viernheim ("Firnheim") und Abenheim belehnt worden. Georg Joseph Wagner war seit 1706 Professor iuris publici an der Universität Mainz, seit 1710 Beisitzer des Kurmainzer Hofgerichts, ist zum Hof- und Regierungsrat ernannt und von der Oberrheinischen Reichsritterschaft zum Syndicus erwählt worden, bis er 1726 mit Kurmainzer Einwilligung in die Dienste des Abtes von Fulda als Kanzler getreten ist, der ihm vor zehn Jahren aus Erkenntlichkeit für seine Dienste die adlige Oberamtmannsstelle in Bieberstein ("Biebenstein") aufgetragen hat. Außerdem verleiht der Kaiser den Brüdern und ihren Erben ein Wappen, dessen farbige Zeichnung beigefügt ist und folgendermaßen beschrieben wird: "einen in der Mitte nach der Quer durchschnittenen Schild, dessen oberer Theil roth, unterer aber blau ist, in dessen Mitte sich ein silberfärbiges Rad mit sechs goldenen Speichen befindet. Auf dem Schild ruhet ein frey offener adelicher, rechterseits gekehrter, blau angeloffener, roth gefütterter, auf die Zier verguldeter, mit anhangenden Kleinod, und rechterseits mit gold und roth, linckerseits aber mit silber und blau vermischt herabhangenden Helm-Decken gezierter Turniers-Helm, über welchen ein rechts gekehrter, gebärthigter, mit einer rothen, weiß aufgeschlagenen Zipffel-Mütze, einem daran hangenden goldenen Quasten und voran aufgesteckten goldenen Straussen versehener, ein blaues Gewand mit einem silbernen Kragen, dergleichen Aufschlägen und Knöpfen anhabender und in beyden Händen das Halbe im Schild beschriebene Rad haltender Mann biß an die Knie abzunehmen ist". Außertdem erlaubt der Kaiser den Brüdern sich fortan "von Wagner" zu nennen. Allen, die gegen diese Adels- und Wappenverleihung verstoßen, droht eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte an die Reichskammer und die Brüder und ihre Erben zu zahlen. Ankündigung des kaiserlichen Siegels. "der geben ist zu Wien den neunten Tag Monaths Martii nach Christi unsers lieben Hern und Seeligmachers gnadenreicher Geburth im siebenzehen hundert sieben und viertzigsten unsers Reichs im zweyten Jahre".