Kreis Wipperfürth (Bestand)
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Best. 65
Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis (Archivtektonik)
1889-1949
Form und Inhalt: 2014 wurde für das Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises ein neues Leitbild aufgestellt. Die Entscheidungsträger wollten, dass das Kreisarchiv sich wieder auf seine nach dem Archivgesetz NW vorgeschriebenen Aufgaben konzentriert und vor allem den Registraturbildner Rheinisch-Bergischer Kreis archiviert und dokumentiert. Das Leitbild beschreibt kurz und knapp die Zielrichtung der Überlieferung des Kreisarchivs und seine Hauptaufgaben und ist die Grundlage für das nachfolgende Dokumentationsprofil und auch die Schriftgutordnung.
Das Leitbild des Archivs wurde zunächst bei der Bewertung der Rückstände innerhalb der Registraturen umgesetzt und bei der Bewertung des Zwischenarchivs, das aufgelöst wurde.
Auch die bereits ins Archiv übernommenen Bestände wurden nach dem Leitbild erneut bewertet. Das Kreisarchiv wurde ehemals nach archivischen Grundsätzen aufgebaut. Da das Archiv dann jedoch lange Zeit nicht durch einen Archivar besetzt war, wurden archivische Grundsätze wie etwa das Provenienzprinzip bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Bestandsrevision wurde 2016 also das Leitbild auch auf die Archivbestände angewendet, der Datenbestand der Archivdatenbank aktualisiert und eine Umverpackung in säurefreie Kartonagen durchgeführt. Es wurde dabei versucht, die Provenienzen wieder herzustellen und Provenienzbestände aufzubauen.
Der Bestand Best. 65 ist ehemals im Sammelbestand RBK I erschlossen worden. Die Verzeichnungseinheiten zur Provenienz Kreis Wipperfürth wurden dann im Mai 2016 aus dem Bestand RBK I herausgezogen und zum neuen Bestand Best. 65 zusammengefasst und neu klassifiziert.
Geschichte des Kreises Wipperfürth:
Durch den Wiener Kongress wurde das Großherzogtum Berg am 31. Mai 1815 Preußen zugesprochen. 1816 wurde preußische Verwaltungseinteilung in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise eingeführt. Dabei wurde auch der Kreis Wipperfürth gegründet, der im Wesentlichen aus dem Gebiet der Kantone Lindlar und Wipperfürth bzw. dem Gebiet des alten bergischen Amtes Steinbach bestand. Der Kreis war in die sechs Bürgermeistereien Engelskirchen, Klüppelberg, Cürten, Lindlar, Olpe und Wipperfürth gegliedert, die während der Franzosenzeit als Mairien gegründet worden waren. Durch die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz erhielten 1845 alle Orte, die einen eigenen Haushalt führten, den Status einer Gemeinde. Wipperfürth erhielt außerdem 1856 die Rheinische Städteordnung. Seitdem war der Kreis Wipperfürth wie folgt gegliedert:
Bürgermeisterei Cürten - Gemeinden (1865) Bechen, Cürten
Bürgermeisterei Engelskirchen - Gemeinden (1865) Engelskirchen, Hohkeppel
Bürgermeisterei Klüppelberg - Gemeinde (1865) Klüppelberg
Bürgermeisterei Lindlar - Gemeinde (1865) Lindlar
Bürgermeisterei Olpe - Gemeinden (1865) Olpe, Wipperfeld
Bürgermeisterei Wipperfürth - Stadt (1865) Wipperfürth
Der Sitz des Landrates war zeitweise, so von1883-1897 in dem im Mittelpunkt des Kreises gelegenen Marktflecken Lindlar. Die adligen Landräte Frhr. von Fürstenberg und die Grafen von Nesselrode residierten häufig auf ihren Gütern Heiligenhoven (b. Lindlar), Alsbach (b. Engelskirchen) und Ehreshoven (Gemeinde Engelkirchen) aus.
Das Gebiet des Kreises umfasste 1885 eine Fläche von 311,57 km². Wie in der gesamten Rheinprovinz wurden 1927 die Bürgermeistereien des Kreises in Ämter überführt. Die beiden Gemeinden des Amtes Olpe wurden am 1. Juli 1929 in das Amt Kürten eingegliedert. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Wipperfürth aufgelöst und mit dem Kreis Mülheim am Rhein zum Rheinisch-Bergischen Kreis mit Sitz in Bergisch Gladbach zusammengeschlossen.
Landräte:
Friedrich Wilhelm Schumacher (1816-01.07.1845).
Julius Wiethaus (01.07.1845-Apr. 1852).
Clemens Mersmann (Apr. 1852-31.10.1855).
Maximilian von Nesselrode-Ehreshoven (04.12.1855-März 1863).
Egon von Fürstenberg (1864-01.10.1887).
Franz von Nesselrode-Ehreshoven (Okt. 1887-Juni1892).
Robert Klauser (Juni 1892-07.01.1893).
Hjalmar von Mörner (Jan. 07.07.1893).
Georg Porcher (07.07.1893-Aug.1895).
Adolf von Dalwigk-Lichtenfels (Feb. 1895-Nov.1904).
Friedrich Knoll (21.11.1904-Mai 1918).
Otto Bödiker (Mai 1918-Sept.1919).
Eduard Wessel (29.09.1919-Okt.1924).
Leo Huttrop (Nov. 1924-30.09.1932).
Das Leitbild des Archivs wurde zunächst bei der Bewertung der Rückstände innerhalb der Registraturen umgesetzt und bei der Bewertung des Zwischenarchivs, das aufgelöst wurde.
Auch die bereits ins Archiv übernommenen Bestände wurden nach dem Leitbild erneut bewertet. Das Kreisarchiv wurde ehemals nach archivischen Grundsätzen aufgebaut. Da das Archiv dann jedoch lange Zeit nicht durch einen Archivar besetzt war, wurden archivische Grundsätze wie etwa das Provenienzprinzip bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Bestandsrevision wurde 2016 also das Leitbild auch auf die Archivbestände angewendet, der Datenbestand der Archivdatenbank aktualisiert und eine Umverpackung in säurefreie Kartonagen durchgeführt. Es wurde dabei versucht, die Provenienzen wieder herzustellen und Provenienzbestände aufzubauen.
Der Bestand Best. 65 ist ehemals im Sammelbestand RBK I erschlossen worden. Die Verzeichnungseinheiten zur Provenienz Kreis Wipperfürth wurden dann im Mai 2016 aus dem Bestand RBK I herausgezogen und zum neuen Bestand Best. 65 zusammengefasst und neu klassifiziert.
Geschichte des Kreises Wipperfürth:
Durch den Wiener Kongress wurde das Großherzogtum Berg am 31. Mai 1815 Preußen zugesprochen. 1816 wurde preußische Verwaltungseinteilung in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise eingeführt. Dabei wurde auch der Kreis Wipperfürth gegründet, der im Wesentlichen aus dem Gebiet der Kantone Lindlar und Wipperfürth bzw. dem Gebiet des alten bergischen Amtes Steinbach bestand. Der Kreis war in die sechs Bürgermeistereien Engelskirchen, Klüppelberg, Cürten, Lindlar, Olpe und Wipperfürth gegliedert, die während der Franzosenzeit als Mairien gegründet worden waren. Durch die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz erhielten 1845 alle Orte, die einen eigenen Haushalt führten, den Status einer Gemeinde. Wipperfürth erhielt außerdem 1856 die Rheinische Städteordnung. Seitdem war der Kreis Wipperfürth wie folgt gegliedert:
Bürgermeisterei Cürten - Gemeinden (1865) Bechen, Cürten
Bürgermeisterei Engelskirchen - Gemeinden (1865) Engelskirchen, Hohkeppel
Bürgermeisterei Klüppelberg - Gemeinde (1865) Klüppelberg
Bürgermeisterei Lindlar - Gemeinde (1865) Lindlar
Bürgermeisterei Olpe - Gemeinden (1865) Olpe, Wipperfeld
Bürgermeisterei Wipperfürth - Stadt (1865) Wipperfürth
Der Sitz des Landrates war zeitweise, so von1883-1897 in dem im Mittelpunkt des Kreises gelegenen Marktflecken Lindlar. Die adligen Landräte Frhr. von Fürstenberg und die Grafen von Nesselrode residierten häufig auf ihren Gütern Heiligenhoven (b. Lindlar), Alsbach (b. Engelskirchen) und Ehreshoven (Gemeinde Engelkirchen) aus.
Das Gebiet des Kreises umfasste 1885 eine Fläche von 311,57 km². Wie in der gesamten Rheinprovinz wurden 1927 die Bürgermeistereien des Kreises in Ämter überführt. Die beiden Gemeinden des Amtes Olpe wurden am 1. Juli 1929 in das Amt Kürten eingegliedert. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Wipperfürth aufgelöst und mit dem Kreis Mülheim am Rhein zum Rheinisch-Bergischen Kreis mit Sitz in Bergisch Gladbach zusammengeschlossen.
Landräte:
Friedrich Wilhelm Schumacher (1816-01.07.1845).
Julius Wiethaus (01.07.1845-Apr. 1852).
Clemens Mersmann (Apr. 1852-31.10.1855).
Maximilian von Nesselrode-Ehreshoven (04.12.1855-März 1863).
Egon von Fürstenberg (1864-01.10.1887).
Franz von Nesselrode-Ehreshoven (Okt. 1887-Juni1892).
Robert Klauser (Juni 1892-07.01.1893).
Hjalmar von Mörner (Jan. 07.07.1893).
Georg Porcher (07.07.1893-Aug.1895).
Adolf von Dalwigk-Lichtenfels (Feb. 1895-Nov.1904).
Friedrich Knoll (21.11.1904-Mai 1918).
Otto Bödiker (Mai 1918-Sept.1919).
Eduard Wessel (29.09.1919-Okt.1924).
Leo Huttrop (Nov. 1924-30.09.1932).
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ