Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, Montclair und Meinsberg, bekennt, dass er Irmgard, Witwe des + Hubert Schenck, und ihren Kindern und Hermann Rudolf Schenck zu Schweinsberg und Reinhard Schenck, Amtmann der Grafschaft Katzenelnbogen, als Vormünder der genannten Kinder für die ihm zur Bezahlung des Hauses Steinebach samt Zugehörungen überlieferte Summe von 1100 Gulden alljährlich 55 Gulden, durch seinen Rentmeister zu Hachenburg zahlbar, verkauft und versetzt demselben als Unterpfand seine Rentnerei Hachenburg vorbehaltlich der Wiederablösung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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